Erlass Hebesatzsatzung für Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuer ab 2025
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 12.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Aufgrund der Rechtsprechung und damit verbundener Gesetzesänderung mussten die Messbeträge, die zur Feststellung der Grundsteuer erforderlich sind, durch die Finanzämter neu ermittelt werden. Diese Messbeträge werden mit dem von der Gemeinde festgelegten Hebesatz multipliziert und damit die Grundsteuer errechnet.
Grundsätzlich werden die Hebesätze der Gemeinde mit der Haushaltssatzung festgelegt. Aufgrund der Änderung müssen nun aber für 2025 die Hebesätze für die Grundsteuer A und B vorab festgesetzt und dazu eine Hebesatzsatzung erlassen werden.
Aufgrund der uns aktuell vorliegenden Zahlen des Finanzamtes der Messbeträge ab 2025 ergibt sich eine geringfügige Erhöhung der Hebesätze zur Grundsteuer A und B auf 340 v. H. (bisher jeweils 330 v. H.). Damit entsprechen die Gesamteinnahmen der Grundsteuer den bisherigen Gesamteinnahmen.
Würde man jede Grundsteuerart einzeln betrachten, müsste in der Grundsteuer A der Hebesatz auf 615 v. H. erhöht werden. Der Hebesatz für die Grundsteuer B könnte bei 330 v. H. wie bisher belassen werden. Dies wäre aber ungerecht den Landwirten gegenüber, da deren wohnlich genutzten Gebäudeflächen nun neu der Grundsteuer B zugeordnet werden.
In die Hebesatzsatzung wird auch die Festsetzung des Hebesatzes der Gewerbesteuer mit 350 v. H. (wie bisher) aufgenommen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die im Entwurf beigefügte Hebesatzsatzung ab 01.01.2025 mit folgenden Grundlagen festzusetzten:
Grundsteuer A 340 v. H.
Grundsteuer B 340 v. H.
Gewerbesteuer 350 v. H.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.12.2024 08:53 Uhr