Seglerhafen Schafwaschen - Slipanlage
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschusssitzung, 06.02.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Von Seiten der Verwaltung wurde zwischenzeitlich die Genehmigungsfähigkeit einer Absperrung der Slipanlage eruiert.
Laut Auskunft der Schlösser und Seenverwaltung bestehen für die Seenutzungen privatrechtliche Verträge zwischen der Gemeinde und der Seenverwaltung.
Der Gemeinde Rimsting obliegt es in eigenem Interesse und eigener Zuständigkeit den Zugang zur Slipanlage für einen gewissen Personenkreis zur Nutzung zu beschränken.
Seitens der Schlösser- und Seenverwaltung bestehen keine Einwände gegen die Errichtung einer Schranke oder ähnlichem zum Sperren der Slipanlage.
Grundsätzlich wäre es dann möglich die Anlage zu sperren.
Die Gemeinde muss nun entscheiden, ob die Slipanlage gesperrt werden soll und wenn ja in welcher Form.
Die Errichtung einer Schranke als Beispiel ist genehmigungspflichtig.
Hier ist eine wasserrechtliche Genehmigung notwendig!
Beschluss
Nach abschließender Beratung wird folgender Beschluss gefasst.
Über die Sommermonate soll probeweise für ein Jahr die Slipanlage mit einem Absperrpfosten für die Allgemeinheit gesperrt werden.
Der Pfosten soll so gesetzt werden, dass die Landliegeplatzinhaber Ihre Boote noch zu Wasser lassen können.
Die Vorgehensweise soll vorab mit dem Landratsamt Rosenheim Wasserrecht abgestimmt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.03.2024 08:53 Uhr