Bauantrag des 1.FC „Vorwärts“ Röslau e.V., Dürnberger Straße 1, 95195 Röslau, zum Anbau von Dusch- und Umkleideräumen sowie Umbau der bestehenden Dusch- und Umkleideräume, Dürnberger Straße/Fußballplatz, 95195 Röslau, FlurNr. 725 Gemarkung Oberröslau


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Gemeinderatssitzung, 10.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Gemeinderatssitzung 10.03.2021 ö 5.1

Sachverhalt

Der durch die Gemeindeverwaltung Röslau geprüfte Bauantrag des 1.FC „Vorwärts“ Röslau e.V., lag dem Gemeinderat zur Behandlung vor.
Geplant ist die bestehen Dusch- und Umkleideräume umzubauen. Weiterhin werden zusätzliche Dusch- und Umkleideräume geschaffen. Das Gebäude wird als ein Gebäude der Gebäudeklasse 1 nach Art. 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BayBO klassifiziert. Ein Sonderbau nach Art. 2 Abs. 4 BayBO liegt somit nicht vor. Der Bruttorauminhalt des Anbaus beträgt 167,0m³. Es wird eine Grundfläche von 44,95m² überbaut.
Für das Vorhaben des Bauherrn gelten die §§ 30 bis 37 BauGB entsprechend. Das Vorhaben ist zulässig, wenn es sich demnach baurechtlich einfügt. Da sich das Vorhaben nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes oder einfachen Bebauungsplanes befindet (vgl. §30 Abs. 1 und 3 BauGB), ist das Vorhaben nach §34 BauGB oder §35 BauGB zu beurteilen. Das Grundstück liegt weit ab jeglicher Bebauung, von daher ist klar von einem Außenbereich zu sprechen und das Vorhaben nach § 35 BauGB zu beurteilen.
Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt.
Einschlägig ist der § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB, da der der Umbau/Anbau der Dusch- und Umkleideräume Teil des Gebäudes/Stadion des örtlichen Fußballvereins 1.FC. „Vorwärts“ Röslau ist. Solche Anlagen sollen wegen ihrer besonderen Anforderungen an die Umgebung bzw. wegen ihrer nachteiligen Wirkung auf die Umgebung oder wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden.

Öffentliche Belange werden aus Sicht der Gemeinde Röslau nicht berührt, die Erschließung für die Anlage kann über die Dürnberger Straße als gegeben erachtet werden.

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB ist zu erteilen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag des 1. FC. „Vorwärts“ Röslau zu.
Gemeinderat Bernd Nürnberger war auf Grund persönlicher Beteiligung als Vorstand des 1. FC. „Vorwärts“ Röslau von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.05.2021 13:50 Uhr