Vollzug der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren; Verzicht auf Kostenersatz für die Unwettereinsätze am 29.05., 09. und 11.06.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Gemeinderates, 19.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 19.06.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bei den Unwettereinsätzen am 29.05., 09. und 11.06.2018 waren die gemeindlichen Feuerwehren im Gemeindegebiet und in den benachbarten Gemeinden tätig. Für die technische Hilfeleistung sieht das Feuerwehrgesetz und die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren einen Kostenersatz vor.
In Rücksprache mit den anderen betroffenen Gemeinden der Inspektionsbereich 4/4 wird auf einen Kostenersatz der betroffenen Bürger verzichtet. Hierüber ist ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt von den Betroffenen der Unwetter am 29.05., 09. und 11.06.2018 keinen Kostenersatz für die Feuerwehren der Gemeinde Röthlein zu verlangen. Die Pächter bzw. Eigentümer der Spargeläcker in Hirschfeld im Bereich „des öff. Weges Flur-Nr. 290 sollen jedoch für die im Bereich „Am Herzenberg“ / „St.-Kilian-Str.“ entstandenen Feuerwehrkosten aufkommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.09.2020 09:58 Uhr