Erweiterung einer bestehenden Produktionshalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 429/1, An der Hohen Straße 2, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates, 26.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 26.02.2019 ö 2.4

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass ein Bauantrag zur Erweiterung einer bestehenden Produktionshalle von der Firma Klenk GbR im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Heidenfelder Weg“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 429/1, An der Hohen Straße 2, Gemarkung Röthlein eingereicht wurde. Der Bauantrag wurde geprüft. Das Bauvorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans bezüglich der Traufhöhen nicht überein. Vorgeschrieben sind max. 6,50 m. Die Traufhöhe bemisst sich von OK-Fahrbahn bis zum Schnittpunkt der Außenfläche der Außenwand mit der UK-Sparren. Das Bauvorhaben weist eine Traufhöhe von 6,50 m und 8,17 m auf, da drei Gebäude aus optischen Gründen ein Pultdach erhielten. Die Befreiung wurde bereits 2008 für den Neubau der Produktionshalle erteilt (Gemeinde und Landratsamt).

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner wird bezüglich der Abweichung vom Bebauungsplan die notwendige Befreiung für die Erweiterung einer bestehenden Produktionshalle bezüglich der Traufhöhe erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.09.2020 10:06 Uhr