Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1264/2, Tannenweg 4, Gemarkung Röthlein - formlose Bauvoranfrage


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Gemeinderates, 04.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö 2.2

Sachverhalt

Dem Gemeinderat Röthlein wurde in der Sitzung am 29.04.2019 bereits der Antrag vorgelegt. Es sind Befreiungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Anzahl der Vollgeschosse sowie der Dachneigung des Wohngebäudes notwendig. Es wurde vom Gemeinderat entschieden, dass der Beschluss zurückgestellt wird und die Verwaltung die umliegenden Anwohner anschreiben und zu dem Bauvorhaben befragen soll. Mit Schreiben vom 15.05.2019 wurden die Eigentümer von 14 umliegenden Grundstücken angeschrieben. Ihnen wurde der Sachverhalt mitgeteilt und die Möglichkeit einer Stellungnahme bis zum 03.06.2019 gegeben. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Gemeinderatssitzung vorgestellt.

Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache.

Elke Lanz ist der Meinung, das Bebauungspläne Gleichheit und Ordnung im Baugebiet schaffen sollen, und eine solche Befreiung, wie im vorliegenden Fall dem nicht entspricht. Jürgen Lorenz und Petra Jakob stimmen dem zu. Die grundsätzlichen Regelungen des Bebauungsplans sollen beibehalten werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der eingereichten formlosen Bauanfrage über die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr.  1264/2, Tannenweg 4, Gemarkung Röthlein zu und stellt die benötigten Befreiungen in Aussicht

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 11

Abstimmungsbemerkung
Doris Gill war nach Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt und hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 03.09.2020 10:09 Uhr