Generalsanierung und Erweiterung des Kindergartens „St Laurentius“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 135, Dr.-Paul-Hahn-Straße 2, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Gemeinderates, 16.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 16.07.2019 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass ein Bauantrag für die Generalsanierung und Erweiterung des Kindergartens „St. Laurentius“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 135, Dr.-Paul-Hahn-Straße 2, Gemarkung Heidenfeld, eingereicht wurde. Das Bauvorhaben liegt im Planungsbereich des Innenbereichs gemäß § 34 BauGB. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich demzufolge danach, ob sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. In diesem Bereich gibt es unter anderem Wohnhäuser mit zwei Vollgeschossen, Scheunen und Nebengebäude. Außerdem befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Baugrundstück das andere Kindergartengebäude, das Pfarrheim, die Pfarrkirche und das Pfarrhaus. Das Bauvorhaben fügt sich somit  in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.

Der 1. Bürgermeister übergibt das Wort an den anwesenden Architekten Herrn Krämer, der das Bauvorhaben und die Kostenaufstellung der einzelnen Gewerke vorstellt. Demnach belaufen sich die Gesamtkosten für die Sanierung und die Erweiterung des Kindergartens auf 2,42 Mio. EUR. Für die Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsinstallation (125.000 EUR) sowie für die Elektroinstallation (75.000 EUR) liegen noch keine Kostenschätzungen bzw. Kostenberechnungen vor, da noch keine Fachprojektanten beauftragt wurden. Der Kindergarten soll mit einer Wärmepumpe mit Fußbodenheizung ausgestattet werden. Geplanter Baubeginn ist das Frühjahr 2020. Sodann beantwortet er die aufgekommenen Fragen.

3. Bürgermeister Peter Gehring möchte, dass der Kindergarten den benötigten Strom selbst erzeugt und stellt den Antrag, dass beim Umbau des Kindergartens eine Photovoltaikanlage installiert bzw. mit eingeplant wird.

Nachdem alle Fragen beantwortet sind, schlägt der Vorsitzende vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Die weiteren Planungen bezüglich der Generalsanierung und der Erweiterung des Kindergartens Heidenfeld sowie die Vergabe der Aufträge werden dem gemeindlichen Bauausschuss übertragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.09.2020 10:10 Uhr