Gewässerentwicklungskonzept; Beschluss über die Antragstellung zur Aufnahme in die Ämter- und Dringlichkeitsliste


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates, 10.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.09.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Gemeinde Röthlein hat bereits 2015/2016 zusammen mit der Gemeinde Grafenrheinfeld ein Gewässerentwicklungskonzept (GEK) erstellt.  Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.07.2017 beschlossen, dass für die Umsetzung des Gewässer-entwicklungskonzeptes in Röthlein der Teilabschnitt des Seitengrabens 1 (Sportplatzgraben) sowie ein Teilabschnitt des Heidenfelder Mühlbach angegangen werden sollen.

Um für die Umsetzung des Gewässerentwicklungskonzeptes eine Förderung zu erhalten ist beim zuständigen Wasserwirtschaftsamt in Bad Kissingen für beide Maßnahmen jeweils ein Antrag auf Aufnahme in die Ämter- und Dringlichkeitsliste zu stellen.

Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprach und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zur Umsetzung des Gewässerentwicklungs- konzeptes für das Teilstück des Heidenfelder Mühlbach sowie des Teilstücks des Seitengraben 1 in Röthlein jeweils einen Antrag auf Aufnahme in die Ämter- und Dringlichkeitsliste beim Wasserwirtschaftsamt zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.09.2020 10:11 Uhr