Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1260/7, Raiffeisenweg 14, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung
Daten angezeigt aus Sitzung:
15. Sitzung des Gemeinderates, 17.12.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende erläutert, dass für den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1260/7, Raiffeisenweg 14, Gemarkung Röthlein ein Antrag auf Baugenehmigung eingereicht wurde. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Im Ölgarten“.
Es hält die Festsetzungen hinsichtlich der Dacheindeckung nicht ein. Die Dachziegel haben einen grauen/anthrazitfarbenen Farbton. Der Bebauungsplan schreibt für Wohngebäude die Dacheindeckung rotbraunes oder engobiertes
Eindeckungsmaterial vor. Vergleichbare Befreiungen wurden in diesem Baugebiet bereits erteilt.
Bis auf die Nachbarunterschriften des angrenzenden Grundstücks Fl. Nr. 1259/5 liegen alle Unterschriften vor. Diese werden laut Bauherren nachgereicht.
Der Vorsitzende schlägt vor, die notwendige Befreiung zu erteilen und stellt dies zur Aussprache.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner wird bezüglich der Dacheindeckung die notwendige Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.09.2020 10:13 Uhr