Anordnung eines eingeschränkten Halteverbots für einen Teilbereich der Gemeindestraße "Am Etzberg", Gemeindeteil Röthlein


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Gemeinderates, 14.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 14.06.2016 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Zur Anbindung des Industriegebiets „Etzberg II. Abschnitt“ wurde ab dem Wendehammer
eine Stichstraße neu errichtet. Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs
wird auf dieser neu errichteten Teilstrecke der Gemeindestraße „Am Etzberg“ halbseitig 
ein eingeschränktes Halteverbot angeordnet. Dies geschieht mittels der Zeichen 286-10
(Anfang), 286-30 (Mitte) und 286-20 (Ende). Auf dem Wendehammer wird mittels Zeichen
286 mit Zusatzzeichen ebenfalls ein eingeschränktes Halteverbot angeordnet. Mit der
Polizei wurde am 01.06.2016 eine Ortseinsicht vorgenommen, bei der diese neue
Beschilderung besprochen wurde.

Beschluss

Die Gemeinde Röthlein ordnet aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs
auf der neu errichteten Teilstrecke der Gemeindestraße „Am Etzberg“ halbseitig 
ein eingeschränktes Halteverbot an. Dies geschieht mittels der Zeichen 286-10
(Anfang), 286-30 (Mitte) und 286-20 (Ende). Auf dem Wendehammer der Gemeindestraße
„Am Etzberg“ wird mittels Zeichen 286 mit Zusatzzeichen ebenfalls ein eingeschränktes
Halteverbot angeordnet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 11.01.2018 08:49 Uhr