Einhaltung der Vorgaben des Bebauungsplans zur Dachform bei Garagen im Baugebiet "Elmuß II-Abschnitt", Gt. Röthlein


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Gemeinderates, 08.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö 3.2

Sachverhalt

Die Gemeinde hat ein Schreiben und die Vorsprache eines Anwohners des Baugebietes „Am Elmuß – II. Abschnitt“, Gt. Röthlein erhalten.
Dieser moniert, dass im Baugebiet mehrere Garagen mit Flachdächern errichtet wurden. Der Bebauungsplan schreibt für Garagen die Dachform Satteldach mit der Dachneigung 46°-53° vor. Die Verwaltung hat sich die Situation vor Ort angeschaut und konnte die Feststellung bestätigen.

Nach Art. 77 Abs. 1 BayBO kann die Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten überprüfen.
Demnach ist vom Gemeinderat zu entscheiden, ob die Bauaufsichtsbehörde über die Angelegenheit informiert werden soll und tätig wird.

Petra Jakob stellt fest, dass man keinen Bebauungsplan bräuchte, wenn es ohne Weiteres akzeptiert wird, dass Abweichungen vom genehmigten Bauplan bestehen bleiben dürfen. Harald Fuchsberger dagegen möchte die Eigentümer nicht verpflichten, ihre Garagen nachzurüsten, da es womöglich für die angrenzenden Nachbarn schöner wäre, wenn das Garagendach so niedrig wie möglich bleibt. Elke Lanz und Bernd Wehner schließen sich jedoch Petra Jakob an und plädieren auf Gleichberechtigung, da alle Bauherren diese Auflagen hatten und alle anderen sich darangehalten haben.

Da für derartige Fälle jedoch die Bauaufsichtsbehörde zuständig ist, stellt Petra Jakob den Antrag, dass die Gemeinde Röthlein die Bauaufsichtsbehörde über die Situation informieren soll.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Bauaufsichtsbehörde bezüglich der Nichteinhaltung der Festsetzungen hinsichtlich der Dachneigung und Dachform von Garagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Elmuß – II. Abschnitt“, Gt. Röthlein zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 4

Datenstand vom 06.05.2021 17:02 Uhr