Errichtung einer Gartenhütte auf dem Grundstück Flur-Nr. 657/7, Am Auwald 12, Gemarkung Röthlein
Daten angezeigt aus Sitzung:
14. Sitzung des Gemeinderates, 11.10.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bei der Gemeindeverwaltung wurde durch die Grundstückseigentümer Flur-Nr. 657/7, Am Auwald 12, Gemarkung Röthlein, für die Errichtung einer Gartenhütte erneut ein Antrag auf Erteilung einer Befreiung vom Bebauungsplan eingereicht. Weiter wurde ein Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen gestellt, über den das Landratsamt Schweinfurt zu entscheiden hat.
Das Bauvorhaben wurde bereits in der Gemeinderatssitzung am 02.08.2016 behandelt und vom Gemeinderat wegen der fehlenden Nachbarunterschrift des Eigentümers Flur-Nr. 657/6 abgelehnt. Nunmehr liegt diese Nachbarunterschrift vor, so dass der Bauherr um nochmalige Behandlung im Gemeinderat bittet.
Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplans „Am Elmuß II. Abschnitt“ und das Vorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht ein. Es sind Befreiungen hinsichtlich der Baugrenze, Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung erforderlich.
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein stimmt dem Bauvorhaben Errichtung einer Gartenhütte auf dem Grundstück Flur-Nr. 657/7, Am Auwald 12, Gemarkung Röthlein, zu und erteilt die benötigten Befreiungen hinsichtlich der Baugrenze, Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2
Datenstand vom 11.01.2018 08:52 Uhr