Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 618/8, Röthlein, An der Tränke 6


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Gemeinderates, 25.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 25.10.2016 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Bauherr hat bei der Gemeindeverwaltung einen Bauantrag auf Neubau einer Doppelgarage für das Grundstück Flur-Nr. 618/8, Röthlein, An der Tränke 6, eingereicht. Das Grundstück liegt im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „An der Tränke“ des Gt. Röthlein. Das Bauvorhaben bedarf einer Abweichung vom Abstandsflächenrecht nach Art. 6 BayBO bezüglich der mittleren Wandhöhe von Grenzgaragen. Über die Abweichung von den Abstandsflächen entscheidet das Landratsamt Schweinfurt. Da nach den eingereichten Plänen die Breite der Grundstückszufahrt mit 6,50 m angegeben ist, der Bebauungsplan nur 6 m Grundstückszufahrtsbreite zulässt, hat der Bauherr dies zu ändern.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 618/8, Röthlein, An der Tränke 6. Die Breite der Grundstückszufahrt hat sich an den Bebauungsplan zu halten (ma ximal 6 m). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Peter Gehring ist ab diesem Tagesordnungspunkt anwesend.

Datenstand vom 11.01.2018 08:52 Uhr