Antrag vom Gemeinderatsmitglied Simon Stock:
Der Gemeinderat möge beschließen, eine Begrünungsverordnung für unbebaute Wohnflächen auf den Weg zu bringen.
Es soll eine Art Bebauungsplan für unbebaute Bauplätze erstellt werden, der der Natur die Möglichkeit gibt, der ihr entrissenen Flächen bis zu ihrer bestimmungsgemäßen Nutzung, Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten, was der mittragenden Allgemeinheit an Erschließungsgebühren, die Leerstände bewusst wahrnehmen und zur Verantwortung ziehen lässt.
Der Vorschlag zur konkreten Fassung lautet wie folgt: Der Eigentümer soll frei entscheiden können, oder in Abstimmung mit der Gemeinde, rechtsverbindlich dazu angehalten werden ... mind. 50 % der Fläche in Blühwiese zu verwandeln oder pro angefangene 70 m² einen Baum zu pflanzen.
Gruß Simon Stock
Das Gemeinderatsmitglied erläutert seinen Antrag in der Sitzung.
Für jeden Satzungserlass ist eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage erforderlich. Der Erlass der vorgeschlagenen Begrünungsverordnung könnte möglicherweise auf die Bayerische Bauordnung gestützt werden. Die Gemeinde wird sich von einem Anwalt diesbezüglich beraten lassen, sofern dem Antrag zugestimmt wird.
Einige Gemeinderäte äußern bedenken, da Blühwiesen ihren Erfahrungswerten nach viel Pflege benötigen. Des Weiteren wird die Pflanzung eines Baumes pro angefangenen 70 m² kritisiert. Übertrieben gesagt, würde so schon fast ein Acker entstehen. Die Setzung eines Baumes je 200 m² Grundstück wird als sinnvoll erachtet.
Der Antragssteller erklärt, dass die Blumenwiese nur als möglicher Vorschlag dienen sollte.
Auf die Frage, wer die Ausführung der Verordnung überprüft und welche Konsequenzen bei Nichtbeachtung entstehen, wird mitgeteilt, dass dies durch die Gemeinde erfolgen muss. Verstöße können mit Bußgeld geahndet werden, dass in der Satzung festzulegen ist. Der Verwaltung würde viel Aufwand entstehen.
Zu Bedenken wird auch gegeben, dass durch den Erlass einer Begrünungsverordnung in das Privateigentum der Bürger eingegriffen werden würde.
Sollte dem Antrag zugestimmt werden, ist eine entsprechende Begrünungsverordnung von der Verwaltung auszuarbeiten.
Martina Braum stellt einen Antrag. Sie bittet die Gemeinde um Prüfung, welche rechtlich durchsetzbaren Möglichkeiten es für Begrünungen innerhalb der Gemeinde auf unbebauten Grundstücken gibt.