Neubau eines Zweifamilienhauses mit zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 670/2, Elmußweg 8, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Gemeinderates, 05.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 05.10.2021 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Für den Neubau eines Zweifamilienhauses mit zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 670/2, Elmußweg 8, Gemarkung Röthlein, wurde ein Bauantrag eingereicht. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Elmuß – I. Abschnitt“, Gt. Röthlein.

Auf die formlose Bauvoranfrage, die vom Gemeinderat in der Sitzung Nr. 7 am 27.04.2021 unter TOP 2.2 behandelt wurde, wird Bezug genommen. So wurde das gemeindliche Einvernehmen für die notwendigen Befreiungen hinsichtlich der Errichtung des Wohnhauses mit einer Dachneigung von 45°, der Errichtung der zwingend vorgeschriebenen Winkelanbaute und der Errichtung eines Carports anstelle einer Garage bei Vorlage genehmigungsfähiger Pläne und der vollständigen Nachbarunterschriften in Aussicht gestellt.

Wie aus den Planunterlagen des Bauantrags zu entnehmen ist, hält die Luftwärmepumpe die Baulinie nicht ein. Das Zweifamilienhaus wird jedoch auf der Baulinie errichtet. Das Wohnhaus soll mit einer Dachneigung von 45 ° errichtet werden (B-Plan: Satteldach, 46-53 °). Des Weiteren beträgt der traufseitige Dachvorsprung 0.83 m (B-Plan: max. 0,50 m). Die vom Bebauungsplan zwingend vorgeschriebene Winkelanbaute wird nicht errichtet. Anstelle der Garage werden zwei Stellplätze errichtet. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor. 
Der Vorsitzende schlägt vor, die notwendigen Befreiungen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Überschreitung der Baulinie durch die Luftwärmepumpe, der Dachneigung, des traufseitigen Dachüberstandes, der Errichtung einer Winkelanbaute sowie der Errichtung von zwei Stellplätzen anstelle einer Garage erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.11.2021 08:34 Uhr