Beseitigung einer Scheune auf dem Grundstück Fl. Nr. 574, Dorfstraße 31, Gemarkung Heidenfeld - Anzeige der Beseitigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Gemeinderates, 07.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 18. Sitzung des Gemeinderates 07.12.2021 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Die Beseitigung einer Scheune auf dem Grundstück Fl. Nr. 574, Dorfstraße 31, Gemarkung Heidenfeld, wird aufgezeigt und erläutert. Gemäß Art. 57 Abs. 5 BayBO ist die Beseitigung baulicher Anlagen einen Monat vor dem geplanten Abriss der Gemeinde sowie dem Landratsamt anzuzeigen. Die Gemeinde hat somit Gelegenheit, innerhalb eines Monats gegen den Abbruch berechtigte Einwände zu erheben. Verstreicht die Monatsfrist, so kann mit dem Abbruch begonnen werden.

Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium gegen die geplante Beseitigung der baulichen Anlage keine Einwände zu erheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.08.2022 10:44 Uhr