B286 Ausbau A 70 bis Schwebheim; Bereitstellung von Ausgleichsflächen in Kooperation mit dem Staatl. Bauamt Schweinfurt


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates, 02.08.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 02.08.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Staatliche Bauamt bereitet momentan die Planfeststellungsunterlagen für den vierstreifigen Ausbau von Schweinfurt nach Schwebheim vor. Das beauftragte Ingenieurbüro überarbeitet dafür die Planunterlagen und prüft auch die Ausgleichsbilanzierung. Im Zuge der Maßnahme werden Flächen überbaut, die im direkten Umfeld des Waldes wieder hergestellt werden müssen.
Bereits im Jahr 2011 trat das Staatliche Bauamt an die Gemeinde zur Bereitstellung von Ausgleichsflächen heran. Damals wurden Flächen entlang der Flutmulde angeboten. (siehe Beschluss vom 23.08.2011).
Das Staatliche Bauamt hat nun die Flur-Nr. 251 in der Gemarkung Röthlein als Ausgleichsfläche vorgesehen und möchte diese von der Gemeinde erwerben. Die Fläche ist momentan landwirtschaftlich verpachtet (Pacht 45,00 €). Mit dem Pächter wurden allerdings nur ein Jahrespachtvertrag abgeschlossen.
Damit das Grundstück dem Staatlichen Bauamt als Ausgleichsfläche angeboten werden kann, ist der Beschluss vom 23.08.2011 aufzuheben. Über die Verkaufsmodalitäten ist in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten.

Nach neuerer Auskunft des Staatlichen Bauamts ist ein Erwerb der Fläche nicht notwendig. Die Gemeinde ist dann allerdings für den Unterhalt verantwortlich. Das Staatliche Bauamt entschädigt den Unterhalt dann jährlich gegen Nachweis oder löst ihn einmalig ab. Das Staatliche Bauamt würde auch in den Pachtvertrag mit der Gemeinde eintreten und für die Aufforstung und die Unterhaltspflege der Fläche selbst sorgen.

Beschluss

Der Beschluss der Gemeinderats vom 23.08.2011 (TOP4) über die Bereitstellung von Ausgleichsflächen entlang der Flutmulde wird aufgehoben. Die Gemeinde Röthlein ist bereit das Grundstück Flur-Nr. 251, Gemarkung Röthlein, an das Staatliche Bauamt zu verpachten. Dem Staatlichen Bauamt wird die Fläche, welche im Eigentum der Gemeinde verbleibt als Ausgleichsfläche zugesichert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.01.2018 08:54 Uhr