Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 687/51, Sonnenstraße 2, Gemarkung Hirschfeld - formlose Bauvoranfrage


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates, 22.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 22.03.2022 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Für die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 687/51, Sonnenstraße 2, Gemarkung Hirschfeld, wurde eine formlose Bauvoranfrage eingereicht. Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unterm Wasen-Am Thor“, Gemarkung Hirschfeld. Die 7. Änderung des Bebauungsplanes sieht für das Grundstück einige Änderungen zum ursprünglichen Bebauungsplan vor. Dies betrifft vor allem das Höchstmaß der Vollgeschosse (B-Plan: II – 7. Änderung: I+D), die Dachneigung für Hauptgebäude (B-Plan: 23° - 27° –  7. Änderung: 43° - 47°).

Das Wohnhaus soll mit einem begrünten Tonnendach und zwei Vollgeschossen zur Ausführung gelangen. Somit wird die Dachform (Satteldach), die Dachneigung (43° - 47°), die Dacheindeckung (hartes Material und engobierte Ziegeleindeckung) sowie die Geschossigkeit (I+D) nicht eingehalten. Die Garage überschreitet die östliche Baugrenze. 

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprach und Entscheidung.   

Seitens der Gemeinderäte kommen keine Einwände, da es in diesem Gebiet schon zahlreiche Abweichungen gibt. Die Dachbegrünung wird begrüßt. Die Höhe des Hauses ist durch die Dachform niedriger als die umliegenden Gebäude. Da die Nachbarschaftsunterschriften vorliegen ist auch nichts gegen die moderne Bauweise  einzuwenden.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, für die formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 687/51, Sonnenstraße 2, Gemarkung Hirschfeld, bei Vorliegen genehmigungsfähiger Pläne mit den erforderlichen Nachbarunterschriften die notwendigen Befreiungen vom Bebauungsplan „Am Unterm Wasen-Am Thor“, GT. Hirschfeld, bezüglich der Geschossigkeit, der Dachform für Hauptgebäude, der Dachneigung, des Dacheindeckungsmaterials, der Dacheindeckungsbeschaffenheit und der Überschreitung der Baugrenze durch die Garage in Aussicht zu stellen. Alle anderen Festsetzungen des Bebauungsplanes sind einzuhalten, z. B. die GRZ und GFZ.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Simon Stock war nach Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt und hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 28.02.2023 13:31 Uhr