Vollzug des Personenstandsgesetzes; Widmung des Platzes am Röthleiner Käppele auf Flur-Nr. 457 der Gemarkung Röthlein als Trauzimmer


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates, 22.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 22.03.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Eheschließungen durch die Standesbeamten der Gemeinde Röthlein finden grundsätzlich im Rathaus statt. Dies ist der gesetzliche Trauorte nach dem Personenstandsrecht. Trauungen sind außerdem seit Jahren auch im Pfarrheim Heidenfeld möglich.

Inzwischen ist die Nachfrage nach Trauungen im Freien immer stärker und ist inzwischen rechtlich auch möglich.
 
Trauorte im Freien unterliegen bestimmten personenstandsrechtlichen Voraussetzungen: 
  • Der Trauort muss im Standesamtsbezirk liegen. 
  • Der Trauort muss im besonderen Maße einer Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form. 
  • Die Nutzung durch das Standesamt muss rechtsicher sein (Eigentum) oder rechtsicher gestattet werden (Grundstücksüberlassung). 
  • Die Standesbeamten müssen das Hausrecht ausüben können. 
  • Die Amtshandlung darf nicht durch mögliche Störung gefährdet werden oder der Bereich muss absperrbar sein. 
  • Es muss allen Paaren möglich sein, an dem Eheschließungsort zu heiraten (Gleichheitsgrundsatz). 
  • Bei Trauungen ist bei schlechter Witterung ein geeignetes Trauzimmer in der Nähe vorzuhalten. 
  • Eine offizielle Widmung durch die Gemeinde

Die Verwaltung hat daher mögliche Trauorte besichtigt und stellt fest, dass der Platz am Röthleiner Käppele geeignet ist. Die Voraussetzungen sind mit der offiziellen Widmung erfüllt. Das Rathaus Röthlein bleibt hier bei schlechter Witterung die Alternative. Das Einverständnis der Standesamtsaufsicht wurde eingeholt.  

Der Bereich wird mit einer Kette abgerenzt um das Hausrecht anwenden zu können. Sitzgelegenheiten sollen noch geschaffen werden. Die vorhandene Brotzeitecke wird verlegt.   Da kein Stromanschluss vorhanden ist wird evtl. eine Box mit Lautsprechern angeschafft. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das Flurstück 457 Gemarkung Röthlein „Am Röthleiner Käppele“ für den Standesamtsbezirk Röthlein als offizielles Trauzimmer zu widmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2023 13:31 Uhr