Nutzungsänderung der bestehenden Garage zum Wohnraum und Abriss des Wohnhausanbaues auf dem Grundstück Fl. Nr. 573/5, Riemenschneiderstraße 6, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Gemeinderates, 02.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 02.08.2022 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Für die Nutzungsänderung der bestehenden Garage zum Wohnraum und Abriss des Wohnhausanbaues auf dem Grundstück Fl. Nr. 573/5, Riemenschneiderstraße 6, Gemarkung Heidenfeld, wurde ein Bauantrag eingereicht. Für den Bereich im Altort existiert kein Bebauungsplan. Das Bauvorhaben liegt im Planungsbereich des Innenbereichs gemäß § 34 BauGB. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich demzufolge danach, ob sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. In diesem Bereich gibt es u. a. Wohngebäude, Garagen sowie andere Nebengebäude. Des Weiteren befindet sich ein Fuhrparkservice und das Feuerwehrhaus in unmittelbarer Nähe. Das Bauvorhaben fügt sich dementsprechend in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Nachbarunterschriften sind teilweise vorhanden.
Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Der durch die Umnutzung der Garage wegfallende Stellplatz ist in den Plänen an anderer Stelle nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Martin Braum ist persönlich beteiligt und hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen (Art. 49 Abs. 1 GO).

Datenstand vom 25.11.2022 10:08 Uhr