Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Keller auf dem Grundstück Fl. Nr. 266/6, Am Weinberg 34, Gemarkung Hirschfeld - formlose Bauvoranfrage


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates, 05.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 05.07.2022 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Keller auf dem Grundstück Fl. Nr. 266/6, Am Weinberg 34, Gemarkung Hirschfeld, eine formlose Bauvoranfrage (vom 23.06.2022) am 24.06.2022 bei der Gemeindeverwaltung eingereicht wurde. Dabei soll geklärt werden, inwieweit der Gemeinderat bereit ist, die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Oberer Herzenberg“, Gt. Hirschfeld, zu erteilen.

Die eingereichten Planunterlagen und die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Das geplante Wohnhaus und die Garage sollen mit einer Dachneigung von 30° (B-Plan: 42° - 48°) und einer Dacheindeckung mit anthrazitfarbenen Ziegeln bzw. Betondachsteinen (B-Plan: Farbe: rot) zur Ausführung gelangen. Des Weiteren weicht die Traufhöhe der beiden Gebäude um 80 cm - 130 cm voneinander ab. Diese ist gemäß Bebauungsplan einheitlich auszuführen. Anstelle von stehenden Fenstern sollen im Obergeschoss liegende Fenster eingebaut werden. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Die Schriftführerin verliest die vom Bauherrn aufgeführten Gründe für die Genehmigung der beantragten Abweichungen vom Bebauungsplan. Des Weiteren teilt sie mit, dass bislang in diesem Bebauungsplangebiet nur wenige Befreiungen erteilt oder auch bereits abgelehnt wurden. Befreiungen von der Dacheindeckungsfarbe anthrazit und von den stehenden Fensterformaten ohne senkrechte Teilung wurden bereits erteilt.

Das Gremium hat geteilte Meinungen hinsichtlich des Bauvorhabens und der zu erteilenden Befreiungen, besonders hinsichtlich der Dachneigung.

Nach Aussprache stellt der Vorsitzende die Thematik zur Aussprache und Entscheidung. 

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, für die formlose Bauvoranfrage (vom 23.06.2022, Eingang bei der Gemeindeverwaltung am 24.06.2022) zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Keller auf dem Grundstück Fl. Nr. 266/6, Am Weinberg 34, Gemarkung Hirschfeld, bei Vorliegen genehmigungsfähiger Pläne mit den erforderlichen Nachbarunterschriften die notwendigen Befreiungen vom Bebauungsplan „Oberer Herzenberg“, GT. Hirschfeld, bezüglich der Dachneigung, der Farbe der Dacheindeckung, der einheitlichen Traufhöhe und der stehenden Fensterformate in Aussicht zu stellen. Alle anderen Festsetzungen des Bebauungsplanes sind einzuhalten, z. B. die GRZ und GFZ.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 4

Datenstand vom 09.08.2022 10:31 Uhr