Neubau von 6 Produktions- und Lagerhallen mit Büros und Sozialräumen und Errichtung einer Trafostation auf den Grundstücken Fl. Nrn. 408 und 408/5, Röthlein, Am Etzberg 16, Gemarkung Röthlein - Tektur


Daten angezeigt aus Sitzung:  21. Sitzung des Gemeinderates, 06.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 21. Sitzung des Gemeinderates 06.12.2022 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung Nr. 17 am 01.12.2020, TOP 2.3, wurde bereits das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB für den Bauantrag – Neubau von sechs Produktions- und Lagerhallen auf den Grundstücken Fl. Nrn. 408 und 408/5, Röthlein, Am Etzberg 16, Gemarkung Röthlein, erteilt. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Am Etzberg“, Gt. Röthlein. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes ist für diese Grundstücke maßgeblich.

Das Gremium fasste folgenden Beschluss:
Nach Aussprache beschießt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Baugrenze, der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern (privat), der Traufhöhe und der Gebäudelänge erteilt.

Das Landratsamt Schweinfurt erteilte am 13.08.2021, AZ: 40.2-B-0858-2020 die Baugenehmigung. 


Nun wurde für das o. g. Bauvorhaben eine Tektur bei der Gemeinde eingereicht. Die baulichen Veränderungen gegenüber dem Bauantrag werden in der Sitzung vorgestellt. Im Tekturantrag wurden keine weiteren Befreiungen vom Bebauungsplan beantragt. Die Nachbarunterschrift liegt vor.

Die eingereichten Pläne werden aufgezeigt und erläutert.

Es wird eine weitere Ausfahrt geplant. Dadurch fallen drei öffentliche Parkplätze weg.  Von den sechs auf dem Grundstück vorgesehenen Parkplätzen werden deshalb drei als öffentliche Parkplätze ausgewiesen. 

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zur eingereichten Tektur das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2023 14:37 Uhr