Anordnung eines eingeschränkten Halteverbots für einen Teilbereich der Gemeindestraße "Am Etzberg", Gemeindeteil Röthlein
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Gemeinderates, 14.06.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Zur Anbindung des Industriegebiets „Etzberg II. Abschnitt“ wurde ab dem Wendehammer
eine Stichstraße neu errichtet. Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs
wird auf dieser neu errichteten Teilstrecke der Gemeindestraße „Am Etzberg“ halbseitig
ein eingeschränktes Halteverbot angeordnet. Dies geschieht mittels der Zeichen 286-10
(Anfang), 286-30 (Mitte) und 286-20 (Ende). Auf dem Wendehammer wird mittels Zeichen
286 mit Zusatzzeichen ebenfalls ein eingeschränktes Halteverbot angeordnet. Mit der
Polizei wurde am 01.06.2016 eine Ortseinsicht vorgenommen, bei der diese
neue
Beschilderung besprochen wurde.
Beschluss
Die Gemeinde Röthlein ordnet aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs
auf der neu errichteten Teilstrecke der Gemeindestraße „Am Etzberg“ halbseitig
ein eingeschränktes Halteverbot an. Dies geschieht mittels der Zeichen 286-10
(Anfang), 286-30 (Mitte) und 286-20 (Ende). Auf dem Wendehammer der Gemeindestraße
„Am Etzberg“ wird mittels Zeichen 286 mit Zusatzzeichen ebenfalls ein eingeschränktes
Halteverbot angeordnet.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 11.01.2018 08:49 Uhr