Zuschussrichtlinien


Daten angezeigt aus Sitzung:  21. Sitzung des Gemeinderates, 06.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 21. Sitzung des Gemeinderates 06.12.2022 ö beschließend 3.6

Sachverhalt

Der Vorsitzende teilt dem Gremium mit, dass die bestehenden Zuschussrichtlinien der Gemeinde überarbeitet werden sollen. Hierzu sollen 3 Änderungen beziehungsweise Erweiterungen in den Richtlinien aufgenommen werden. Diese hatte der Vorsitzende in den vergangenen Finanzausschusssitzungen vorgestellt, eine Empfehlung zum Beschluss der einzelnen Erweiterungen wurde ausgesprochen. Im Folgenden geht er noch einmal auf die einzelnen Punkte ein.

1        Zuwendungen an Feuerwehren 
Für die aktive Feuerwehrarbeit gewährt die Gemeinde je Feuerwehrdienstleitenden einen Zuschuss von 15 EUR pro Jahr, dieser wird an die Feuerwehrvereine ausgezahlt. Außerdem wird ein Betrag von 100 EUR jährlich pauschal für Festbesuche je Feuerwehr gewährt. 

2        Jagdgenossenschaften
Die Jagdgenossenschaften der Gemeinde erhalten jährlich eine Förderung zum Erhalt und Ausbau der Flurwege. Die Höhe des Zuschusses richtet sich dabei nach dem Einzugsgebiet der jeweiligen Genossenschaft. Heidenfeld: 2000 EUR, Röthlein: 1500 EUR, Hirschfeld: 1500 EUR
Nicht ausgeschöpfte Mittel verfallen mit Ablauf des Kalenderjahres, sie können in begründeten Fällen ins neue Haushaltsjahr übernommen werden oder den anderen Jagdgenossenschaften bereitgestellt werden.

       Heimatpflege, Kultur, Brauchtum,         
Die Vereine der Gemeinde erhalten jährlich eine Förderung zum Erhalt der Heimatpflege, der Kultur, des Brauchtums und des bürgerschaftlichen Miteinanders. Der Betrag ist auf die im Haushalt bereitgestellte Summe beschränkt. Die Förderung wird für langlebige Investitionen gewährt, die grundsätzlich mehr als drei Antragsberechtigte nach Nr.1 der Gemeinde zur Verfügung stehen müssen. Ein Verleih/Vermietung an andere als die Antragsberechtigten nach Nr.1 ist nur nach Genehmigung der Gemeinde zulässig.


Der Vorsitzende bittet die Mitglieder nun über die einzelnen Punkte abzustimmen und deren Übernahme in die bestehenden Zuschussrichtlinien der Gemeinde Röthlein. Diese ist im Anhang beigefügt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die beigefügten neuen Zuschussrichtlinien vom 01.01.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2023 14:37 Uhr