Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG); Änderung der immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen zur zweitweiligen Lagerung und sonstigen Behandlung (Brechen und Klassieren) von nicht gefährlichen Abfällen auf den Grundstücken Fl. Nrn. 769, 771, 772 und 773, Außenbereich, Gemarkung Heidenfeld (Bauschuttrecycling-Anlage Heidenfeld); Errichtung einer Lagerhalle und einer Eigenverbrauchstankstelle (inkl. Abfüllplatz), Annahme von zusätzlichen Abfallarten, Erhöhung der Durchsatzleistung etc.


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Gemeinderates, 08.08.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 08.08.2017 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Die Firma Beuerlein betreibt auf den Grundstücken Fl. Nrn. 769, 771, 772 und 773 der Gemarkung Heidenfeld eine vom Landratsamt Schweinfurt immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlage zur zeitweiligen Lagerung und sonstigen Behandlung (Brechen und Klassieren) von nicht gefährlichen Abfällen (Bauschuttrecycling-Anlage). Durch den Betreiber der Anlage wurde beim Landratsamt ein Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG für diese Anlagen gestellt. Demnach sollen auf dem Betriebsgelände eine Lagerhalle sowie eine Eigenverbrauchstankstelle (inkl. Abfüllplatz) errichtet werden. Zudem sollen zukünftig  folgende Abfallarten mit aufgenommen werden können:

- AVV 191209 Mineralien (z.B. Sand, Steine)

- AVV 170302 Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 170301 fallen (AVV 170302 = kohlenteerhaltige Bitumengemische);  diese werden ausschließlich in den überdachten Bereichen zwischengelagert)


Die Betriebszeiten, die eingesetzten Maschinen und Anlagen sowie die Gesamtlagerkapazität bleiben laut den Antragsunterlagen gleich. Es ist eine Erhöhung der Durchsatzleistung von 60.000 t/Jahr auf 108.000 t/Jahr vorgesehen.


Die beantragte immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung schließt die Baugenehmigung mit ein. Die Gemeinde Röthlein wurde vom Landratsamt zur Abgabe einer Stellungnahme sowie um Mitteilung, ob das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt wird, gebeten.


Die für die Außenbereichsbebauung erforderliche Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB liegt vor.


Ingeborg Wegner schlägt vor, dass in der Stellungnahme der Gemeinde folgende Punkte mit aufgenommen werden sollten:
- die Zu- und Abfahrt soll über die Straße Flur-Nr. 766/1 der Gemarkung Heidenfeld in bzw. von Richtung „An der Hohen Straße“, Schwebheim, erfolgen
- die Arbeitszeiten sollen nicht ausgeweitet werden

Der Vorsitzende schlägt vor, dass gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt hinsichtlich der zu erteilenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigung keine Einwände vorzubringen. Folgende Stellungnahme wird abgegeben:
- die Zu- und Abfahrt soll über die Straße Flur-Nr. 766/1 der Gemarkung Heidenfeld in bzw. von Richtung „An der Hohen Straße“, Schwebheim, erfolgen
- die Arbeitszeiten sollen nicht ausgeweitet werden

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen der Gemeinde wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.09.2020 09:49 Uhr