Neubau einer Kalthalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 429, Am Etzberg 20, Gemarkung Röthlein
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Gemeinderates, 19.06.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass das geplante Vorhaben im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Industriegebiet Etzberg – II. Abschnitt§, Gt. Röthlein zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein, so dass hier vom Gremium Befreiung erteilt werden müssten. Laut einem Schreiben des Antragstellers vom 25.05.2018 sollen in der Kalthalle 900l Dieselkraftstoff im zugelassenen WHG-Palettentank für die Rasenmähertraktoren und das Sprinklernotaggregat gelagert werden, so wie Rasenmähertraktoren und Stapler für die Bewirtschaftung des Grundstücks gelagert werden.
Die eingereichten Planunterlagen werden vom geschäftsleitenden Beamten Simon Göbel vorgestellt und erläutert. Er zeigt die Planung und die Abweichung vom Bebauungsplan auf und gibt die notwendigen Erläuterungen. So wird die Kalthalle außerhalb der Baugrenze errichtet.
Der Vorsitzende schlägt vor, die aufgezeigte Befreiung zu erteilen und stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Weiter wird bezüglich der Abweichung vom Bebauungsplan die notwendige Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Baugrenze erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.09.2020 09:58 Uhr