Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/48, Am Auwald 67, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Vorbescheid


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates, 19.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 19.03.2019 ö 2.5

Sachverhalt

Da der 1. Bürgermeister, Albrecht Hofmann, nach Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt ist, übernimmt der 2. Bürgermeister, Martin Weth, für diesen Tagesordnungspunkt den Vorsitz.

Der Vorsitzende erläutert, dass ein Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgargage im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Elmuß II“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/48, Am Auwald 67, Gemarkung Röthlein eingereicht wurde. Der Antrag auf Vorbescheid wurde geprüft. Das Bauvorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein. Es sind Befreiungen hinsichtlich der Geschosshöhe, der Dachneigung des Wohnhauses und der Garage sowie des Erkers, der Dachform und Dacheindeckung des Erkers, der Firstrichtung des Wohnhauses und des Kniestocks notwendig. Die Geschosshöhe von 2,80 m wird um 0,16m überschritten. Die Dachneigung beträgt laut Bebauungsplan für Gebäude und Garagen 46° - 53°. Der Bauherr beantragt eine Dachneigung von 40° für beide Gebäude. Die Dachneigung des Erkers soll 3° betragen. Der Erker soll ein Pultdach, anstelle des vorgeschriebenen Satteldachs, erhalten. Der Bebauungsplan schreibt naturrote Ziegel als Dacheindeckung vor. Der Erker soll ein Blechdach erhalten. Die Firstrichtung des Wohnhauses stimmt mit den Festsetzungen nicht überein. Der vorgegebene Kniestock von max. 0,5 m wird nicht eingehalten. Der Kniestock wir mit 1,00 m beantragt. Die eingereichten Planunterlagen und die Begründungen des Bauherrn werden erläutert und der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung. Für alle Abweichungen vom Bebauungsplan sind bereits vergleichbare Bezugsfälle vorhanden.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Antrag auf Vorbescheid das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zu erteilen und die notwendigen Befreiungen hinsichtlich der Geschosshöhe, der Dachneigung des Wohnhauses und der Garage sowie des Erkers, der Dachform und Dacheindeckung des Erkers, der Firstrichtung des Wohnhauses und des Kniestocks in Aussicht zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der 1. Bürgermeister Albrecht Hofmann und Ingeborg Wegner sind nach Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt und haben an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 03.09.2020 10:06 Uhr