Neubau eines überdachten Freisitzes auf dem Grundstück Fl. Nr. 668/5, Rheinfeldstraße 16, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Am Elmuß I. Abschnitt“, Gt. Röthlein


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Gemeinderates, 05.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 05.11.2019 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass das geplante Vorhaben im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Elmuß I. Abschnitt“, Gt. Röthlein, zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des vorerwähnten Bebauungsplans nicht überein, so dass hier vom Gremium Befreiungen erteilt werden müssten.

Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. So wird bei dem Neubau des überdachten Freisitzes die Dachform sowie die Dachneigung für Nebengebäude und die Dacheindeckung naturrote Ziegeln bzw. Betondachsteine nicht eingehalten. Der Freisitz soll ein Pultdach mit einer Dachneigung von 15° mit einem begrünten Dach erhalten. Weiter wird der für Nebenanlagen vorgeschriebene Grenzabstand von 3 m nicht eingehalten sowie die vorgeschriebene Grundfläche von zusammen max. 18 m² für Nebenanlagen überschritten. In analogen Fällen wurden bereits Ausnahmegenehmigungen/Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt.

Die Nachbarunterschriften des angrenzenden Grundstücks Fl. Nr. 668/4 wird laut Bauherr nachgereicht. Die Nachbarunterschriften der Grundstückseigentümer Fl. Nr. 667/1, welches durch den gemeindlichen Fußweg Fl. Nr. 666/2 mit einer Breite von 3 m vom Baugrundstück abgegrenzt ist, liegt nicht vor.

Des Weiteren ist die Erteilung einer isolierten Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen erforderlich, welche durch das Landratsamt Schweinfurt erteilt wird.

Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, das Bauvorhaben zurück zu stellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Eigentümer des Grundstücks Fl. Nr. 667/1, Rheinfeldstraße 18, Gemarkung Röthlein, über das eingereichte Bauvorhaben zu informieren und ihnen die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme zu geben um dann erneut über das Bauvorhaben beraten und abstimmen zu können. Bis dahin soll vom Bauherrn auch die Nachbarunterschrift des angrenzenden Grundstücks Fl. Nr. 668/4 eingeholt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.09.2020 10:12 Uhr