Errichtung einer temporären Unterkunft für Asylbewerber, befristet bis 31.03.2026, Fl.Nr. 969/33 Tfl., Gemarkung Rohrbach (Am Bahndamm 1)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 16.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 16.03.2023 ö 5.6

Sachverhalt

Die zur Bebauung vorgesehene Grundstücksteilfläche liegt größtenteils im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 8 „Am Bahndamm“, die restliche Teilfläche ist planungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. 

Zur temporären Unterbringung von Asylbewerbern sollen auf einer Teilfläche (41,64 x 21,43 m) in Containerbauweise Unterkünfte, zeitlich befristet bis zum 31.03.2026, errichtet werden. Geplant sind 25 Wohn- und Schlafcontainer, 2 Küchencontainer, 3 Sanitärcontainer und 4 (2 x 2) Aufenthaltscontainer. 

Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
  • Temporäre Unterkunft für Asylbewerber anstatt lt. Festsetzung der Teilfläche als Parkplatz der Deutschen Bundesbahn

Gemäß § 246 Abs. 12 BauGB kann bis zum Ablauf des 31.12.2024 für die auf  längstens drei Jahre zu befristende Errichtung mobiler Unterkünfte für Flüchtlinge oder Asylbegehrende, Nutzungsänderung zulässigerweise errichteter baulicher Anlagen in Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Sondergebieten nach den §§ 8 bis 11 der Baunutzungsverordnung (auch in Verbindung mit § 34 Absatz 2) in Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte oder sonstige Unterkünfte für Flüchtlinge oder Asylbegehrende von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit werden, wenn die Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Analog des § 246 Abs. 12 BauGB kann aus gemeindlicher Sicht die Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen erteilt werden. 

Die Erschließung ist gesichert. Der Anschluss an die gemeindliche Kanalisation und Wasserversorgung ist Bedingung. Zur Herstellung der Wasserversorgung ist ein neuer Hausanschluss sowie frostfreier Wasserzählerschacht zu errichten, der Leitungsverlauf auf dem Grundstück ist mit der Wasserversorgung frühzeitig abzustimmen.

Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze werden auf dem Grundstück errichtet.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Bauantrag mit der erforderlichen Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 8 „Am Bahndamm“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.05.2023 15:49 Uhr