Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses, Fl.Nr. 1041/20, Gem. Rohrbach (Robert-Bosch-Straße 23)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 06.08.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 06.08.2024 ö 2.4

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 „Am Bahnhof“.

Es ist die Errichtung eines Gartenhauses (Grundmaß 4,80 x 5,10 m, Firsthöhe 2,50 m, Satteldach) zur Unterbringung von Gartengeräten, Werkzeug, Fahrräder etc. geplant.

Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
  • Baugrenzenüberschreitung
  • Lage teilweise im festgesetzten privaten Pflanzstreifen 
  • Dachneigung 
  • Rechteckige Grundform, die Gebäudelänge (Firstrichtung) muss gegenüber der Gebäudebreite überwiegen 

Für die Abweichungen vom Bebauungsplan sind Befreiungen erforderlich. Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Aus gemeindlicher Sicht können die beantragten Befreiungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Ortsplanerische Bedenken liegen nicht vor.

Die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft wurde lt. Antragsteller eingeholt.

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Antrag auf isolierte Befreiung das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.09.2024 12:15 Uhr