Nutzungsänderung des Erdgeschosses für Therapien an Hund und Katze und Verkauf von Hundezubehör, Fl.Nr. 991, Gemarkung Rohrbach (Sportweg 2)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 06.08.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5 „An der Ilm“.
Es ist geplant das Erdgeschoss teilweise umzunutzen als Praxisräume für Therapien an Hund und Katze, sowie zum Verkauf von Hundezubehör.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5 „An der Ilm“ ist ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Laut § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO können im allgemeinen Wohngebiet sonstige nicht störende Gewerbebetriebe zugelassen werden.
Aus gemeindlicher Sicht kann der geplanten Nutzung zugestimmt werden.
Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.
Laut Stellplatzsatzung sind für Räume mit erheblichem Besucherverkehr (…Arztpraxen und dergleichen) 1 Stlp. je 30 m² NF, mindestens 3 Stellplätze zu errichten.
Da es sich laut Antragstellerin hier um keine Praxis im herkömmlichen Sinn handelt und nur nach Terminvereinbarung behandelt wird, ist nicht mit erheblichem Besucherverkehr zur rechnen. Zur Ermittlung der Anzahl an erforderlichen Stellplätzen kann daher die Nutzungsart Büro- und Verwaltungsräume allgemein (1 Stpl. je 40 m² NF) herangezogen werden.
Bei einer Nutzfläche von 48,92 m² ist der Stellplatzbedarf mit der geplanten Errichtung von zwei zusätzlichen Stellplätzen auf dem Grundstück, abgedeckt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.09.2024 12:15 Uhr