Antrag auf Versetzung einer Baumscheibe im BG Schelmengrund - 2. BA
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 06.08.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 2131, Gemarkung Rohrbach (Ehaftstraße 50), beantragt die Versetzung der an der Westseite angrenzenden öffentlichen Baumscheibe. Grund hierfür ist, dass er gerne die Grundstückszufahrt (einschließlich nördlicher Garagensituierung) über die Westseite seines Grundstückes realisieren möchte. Gemäß Bebauungsplan und ausgeführter Straßenraumgestaltung wäre eine Grundstückszufahrt ausschließlich über die Südseite (Bergseite) möglich. Angedacht wäre daher, die bestehende Baumscheibe Richtung Süden zu verschieben und hierfür eine öffentliche Parkbucht zu opfern. Die bisherige Baumscheibe wäre anschließend als asphaltierte Grundstückszufahrt auszubilden. Die Kosten hierfür belaufen sich gemäß Angebot einer Fachfirma auf ca. brutto 7.280,- EUR. Die Kosten wären vollständig vom Antragsteller zu übernehmen.
Die Entscheidung über diesen Ausnahmefall hat der Bauausschuss zu treffen.
Beschluss
Dem Antrag auf Versetzten der Baumscheibe wird nicht zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.09.2024 12:15 Uhr