Beschluss über Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen zum 01.09.2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2024 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

In der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Rohrbach (Kindertageseinrichtungengebührensatzung) vom 18. Januar 2023 ist in 
§ 7 Abs. 3 geregelt, dass die Benutzungsgebühren alle zwei Jahre gemäß den Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst (TVöD) angeglichen werden sollten. Gemäß der Mitteilung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV) ergeben sich für die Jahre 2023 und 2024 eine Anhebung der Vergütungen um 11, 71 %, um dem die Benutzungsgebühren erhöht werden müssten. 

In der Anlage wurden die Gebühren mit dem Erhöhungsfaktor von 11,71 % wiedergegeben und die daraus erzielten Beträge in den Entwurf der beiliegenden Gebührensatzung aufgenommen. 

Somit ergibt sich bei allen Buchungsstunden eine Erhöhung von 11,71 %. 

Im Kindergartenbereich ergeben sich bei den Buchungszeiten über 3 bis 4 Stunden eine monatliche Erhöhung von 12,-- € (105,-- € alt; 117,-- € neu) und zieht sich linear durch die Buchungszeiten, so dass bei einer Buchungszeit von mehr als 9 Stunden eine monatliche Erhöhung von 22,-- € (180,-- € alt; 202,-- € neu) zu verzeichnen ist.  

Im Kinderkrippenbereich liegt die monatliche Erhöhung bei der Buchungszeit über 3 bis 4 Stunden eine monatliche Erhöhung von 24,-- € ( 206,-- € alt; 230,-- € neu) und zieht sich ebenfalls linear durch die Buchungszeiten, so dass bei einer Buchungszeit von mehr als 9 Stunden eine monatliche Erhöhung von 58,-- € (499,-- € alt; 557,-- € neu) zu verzeichnen ist. 


Zum 01. Mai 2024 wurden die Essensgebühren für die Mittagsverpflegung für die Kinderkrippe sowie für den Kindergarten bedingt durch eine Erhöhung des Selbstkostenpreises durch den Essenszulieferer Metzgerei Bauer in Höhe von 0,15 € pro Essen weitergereicht. 

Bereits zu diesem Zeitpunkt war bekannt, dass die Weiterverrechnung des Selbstkostenpreises keine volle Kostendeckung für die Gemeinde Rohrbach bringt. 

Bei voller Kostendeckung (d.h. Selbstkostenpreis und die Personalkosten und sonstigen Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Essensausgabe stehen, wäre der Essenspreis für ein Kinderkrippenessen bei 4,73 € und für ein Kindergartenessen bei 5,23 €. Die Erhöhung läge bei 1,28 € pro Essen. 

Diese volle Kostendeckung wurde auf einen bürokratiearmen Zwischenweg heruntergebrochen, so dass zum Selbstkostenpreis nur ein Aufschlag (politisch festgelegt) in von 0,55 € pro Essen festgelegt wurde. Der Preis für ein Kinderkrippenessen liegt somit bei 4,00 € und für ein Kindergartenessen bei 4,50 . Diese neuen Essenspreise mit reduziertem Aufwand wurden in die genannte Satzung aufgenommen. 
 
Die Gebührenerhöhungen wurden nichtöffentlich bereits am 07.05.2024 im Gremium diskutiert. Zudem die Kostensituation aus Elternsicht eingehend betrachtet. Dabei hat das Gremium empfohlen den erhöhten Personalaufwand entsprechend der Tariferhöhung weiterzugeben und in die neuen Gebühren einzurechnen. Der Sachverhalt wurde auch den Elternbeiräten unterbreitet und bei einer gemeinsamen Besprechung am 06. Mai 2024 erörtert. Anschließend hatten die Elternbeiräte Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme, wie in der Satzung vorgesehen.

Am 22. Mai 2024 legten die Elternbeiräte der drei Einrichtungen einen Brief vor, der als Anlage beigefügt ist. Hier wird angeregt, dass die Spreizung der Gebühren zwischen Kindergarten und Kinderkrippe ab einer Betreuungszeit von 6 Stunden anzugleichen wäre, da die Unterbringung eines Krippenkindes für die Eltern unbezahlbar wird. Im direkten Vergleich der Gebühren anderer benachbarter Kindertagesstätten ist Rohrbach neben Pfaffenhofen bereits Spitzenreiter mit den höchsten Elterngebühren. 

Zugleich wurde ein Schreiben des Elternbeirates der Kinderkrippe Sonnenschein vorgelegt und bitten um Vorlage einer Gegenüberstellung der Einnahmen der Elternbeiträge sowie Fördergelder, damit die Gesamtkosten eines Krippen- und Kindergartenplatzes besser nachzuvollziehen ist und eingeschätzt werden kann. Eine entsprechende Aufstellung ist als Anlage angefügt. 
 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die in der Anlage als Entwurf beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Rohrbach zum 01. September 2024 in Kraft tritt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.07.2024 09:00 Uhr