Mit dem TV-Fahrradleasing wurde die tarifvertragliche Grundlage für zweckentsprechende Gehaltsumwandlungen geschaffen. Beschäftigte haben keinen Rechtsanspruch auf Gehaltsumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings, sondern nur für den Fall, dass ihr Arbeitgeber ein entsprechendes Angebot macht, einen Anspruch auf Gleichbehandlung. Jeder Beschäftigte kann nur 1 Fahrrad leasen.
Von diesem Tarifvertrag werden Beschäftigte erfasst, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) und in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis zu einem kommunalen Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist.
Folgende Personen werden vom Anwendungsbereich des TV-Fahrradleasing nicht erfasst:
- Auszubildende und Praktikanten.
- geringfügig Beschäftigte,
- Beschäftigte in der Freistellungsphase des Altersteilzeitblockmodells.
Zur Umsetzung des Tarifvertrages schließt der Arbeitgeber mit einem Anbieter einen Vertrag.
Von diesem werden sämtliche Leistungen wie Leasing und Versicherung der Fahrräder, sowie die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse zur Verfügung gestellt bzw. vermittelt und die vorgenannten Beziehungen und Leistungen koordiniert und gemanagt, sowie für eine kontinuierliche Leistungserbringung sorgen
Es sind drei unterschiedliche Verträge abzuschließen:
- Der Leasingvertrag zwischen dem Leasinggeber und dem Arbeitgeber (als Leasingnehmer).
- Der Entgeltumwandlungsvertrag zwischen Beschäftigtem/r und Arbeitgeber.
- Die Überlassungsvereinbarung zwischen Beschäftigtem/r und Arbeitgeber.
Zum Zwecke des Fahrradleasings können nur künftige fällig werdende, monatliche Entgeltbestandteile umgewandelt werden.
Der Beschäftigte muss Entgeltbestandteile umwandeln, die der Höhe der jeweiligen Leasingrate entsprechen. Die Entgeltbestandteile müssen für die Dauer des Leasingvertrages umgewandelt werden. Hierbei ist auch zu beachten, dass gemäß § 3 die Beschäftigten an die Vereinbarung zur Entgeltumwandlung mindestens für die Laufzeit des Leasingvertrages, längstens jedoch für die Dauer von 36 Monaten (Überlassungszeitraum) gebunden sind, sofern kein wichtiger Grund für die vorzeitige Kündigung besteht.
Das Dienstrad bietet sowohl Arbeitgebern wie auch Arbeitnehmern eine Palette an Möglichkeiten. Der AG bietet seinen Mitarbeitern die Möglichkeit einen Teil ihres Bruttogehalts umzuwandeln um damit deutlich günstiger zu einem eigenen Rad zu kommen. Ich Durchschnitt beträgt die Ersparnis für die Arbeitnehmer ca. 30 % im Vergleich zum Direktkauf.
Für den Arbeitgeber entstehen keine Kosten, da die Versicherung vom Arbeitnehmer zu tragen ist.
Als Vorteile für den AG lassen sich folgende Punkte benennen:
- Steigerung der Unternehmensattraktivität als Arbeitgeber (Mitarbeitermotivation und -bindung)
- Gesundheitsfördernde Maßnahme
- Geeignet zur Mitarbeiterakquise
- Positive Außendarstellung durch nachhaltigen Umweltschutz
- Verbesserung der Parkplatzsituation
- Mobilitätsunterstützung für die Arbeitnehmer
- Einsparung der Sozialabgaben (Arbeitgeberanteil – Reduzierung der Lohnkosten)
Aufgrund einer unverbindlichen Anfrage bei den Mitarbeitern haben bisher 18 Mitarbeiter Interesse bekundet.
Nach Ansicht der Verwaltung handelt es sich um einen zeitgemäßen und sinnvollen Baustein zur Mitarbeiterfindung und -bindung.
Von der Verwaltung wurde Kontakt mit 2 Anbietern zur Umsetzung des Tarifvertrages aufgenommen.
- Pimandis GmbH, Bad Ems
- JobRad GmbH, Freiburg
Die Verwaltung hat sich für die Zusammenarbeit mit dem Anbieter „Jobrad“ entschieden.
Der Vorsitzende soll zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages ermächtigt werden.