Stellungnahme:
Mehrere Bürger aus dem Ortsteil Gambach und Ottersried haben uns als Bündnis Flächenschutz im Landkreis Pfaffenhofen gebeten, zu dem Projekt „Sondergebiet Lagerplatz mit Recycling- und Aufbereitungsanlage Ottersried“ Stellung zu nehmen und unsere Einwände zu äußern.
Wohin mit dem Erdaushub? Der „Erdbauer“ Helmut Schneider kann keine neue Erde herstellen. Er wird in seiner Anlage belastete Erde so lange mit unbelasteter Erde „verdünnen“, bis gesetzliche Grenzwerte eingehalten werden. Diese „grenzwertige Erde“ kann dann unter Auflagen verbaut, das heißt irgendwo verteilt werden, meist auf landwirtschaftlichen Flächen. Auf diese Weise wird unbelasteter Humus belastet und Humus der Klasse Z0 immer seltener, wie Herr Schneider richtig feststellt. Aber auch die verdünnten Gifte sind ja nicht aus der Welt, sondern werden von den verschiedensten Organismen aufgenommen und landen am Ende immer auch in der Nahrungskette des Menschen. Statt das Problem an der Wurzel zu packen und der Versiegelung und Belastung von Erde deutlich engere Grenzen zu setzen, wird das Problem auf nachfolgende Generationen verschoben. Wir halten dieses Vorgehen für verantwortungslos und fordern Sie auf als verantwortliche Entscheidungsträger das „Aufbereiten“ von belasteter Erde nicht zu unterstützen. Gerade die Gemeinde Rohrbach ist bisher nicht gerade durch flächensparendes Bauen aufgefallen. Selbst wenn bei dem Projekt alle legalen Grenzwerte und Richtlinien eingehalten werden, kommt es mit Sicherheit zu deutlich erhöhten Belastungen und Gefährdungen von Umwelt und Anwohnern. Wir dürfen die Erde auch unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften nicht zerstören.
Das Bewusstsein, dass so nicht weiter gewirtschaftet werden darf, ist bei den Bürgerinnen und Bürgern inzwischen größer als unter den Politikern und Entscheidungsträgern.
Eine wachsende Wirtschaft bedeutet nicht zwangsläufig, dass sich Natur oder Mensch wohlfühlt. Sie sollten eine Wirtschaft anstreben, die sowohl für den Menschen als auch für den Planeten gut ist und nicht nur für die Buchhaltung. Im Abwägungsverfahren muss die Natur, muss der Boden, die Fläche als unsere Lebensgrundlage viel mehr Gewicht bekommen als bisher, sonst werden die Schäden immer größer. Wir gefährden das natürliche Gleichgewicht und die Folgen sind bereits deutlich spürbar.
Wer wird von dem Projekt profitieren?
Zunächst natürlich die Unternehmer Lena und Helmut Schneider. Dann, wenn die Investitionen abgeschrieben sind, die Kämmerei der Gemeinde und – je nachdem wie das Geld dann eingesetzt wird – auch die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde.
Wer wird durch das Projekt geschädigt und „zahlt“?
Vor allem die Natur. Die Details zu den Folgen für das Bodenleben, das Klima, den Wasserhaushalt, die Tierwelt und so weiter sind bekannt. Zum anderen werden alle zukünftigen Generationen die Folgen zu tragen haben. Außerdem werden schon demnächst alle Anlieger an den Zufahrtsstraßen erheblich mit Lebensqualität und Sicherheit zahlen.
Fazit: Gemeinderat und Bürgermeister sind damit einverstanden, dass die Kommune mit dem
• Verlust von Lebensgrundlagen, mit
• Beeinträchtigungen zukünftiger Generationen sowie mit
• Belastungen von anwohnenden Bürgerinnen und Bürgern und gegen deren Widerstand
dafür „bezahlt“, dass ein Unternehmer und indirekt die Finanzlage der Kommune kurzfristig Vorteile erzielt.
Das Problem „belasteter Erdaushub“ wird dabei nicht gelöst, sondern verdünnt und verteilt, so wie man es früher mit Abwässern gemacht hat (und immer noch in geringerem Umfang macht).
Wir teilen sowohl die ganz konkreten Einwände, die Sie von der Bürgerinitiative in Ottersried her bereits kennen. Wir haben zusätzlich ganz grundsätzliche Einwände, wie wir sie hier dargelegt haben. Kein einziges Problem wird durch das Projekt „Sondergebiet Lagerplatz mit Recycling- und Aufbereitungsanlage Ottersried“ gelöst. Stattdessen werden bereits bestehende Probleme verschärft und neue Probleme geschaffen.
Wir appellieren an Sie als Verantwortliche, das Projekt noch einmal ganz grundsätzlich zu überdenken und von weiterer Flächenversiegelung und Zerstörung von Lebensgrundlagen Abstand zu nehmen.
Abwägung:
Es wurde zu den beiden Bauleitplanverfahren „Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 48 Sondergebiet Lagerplatz mit Recycling- und Aufbereitungsanlage Ottersried mit Teiländerung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 43 „Solarpark Ottersried“ sowie „11. Änderung des Flächennutzungsplanes“ (Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB) eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben. Die Behandlung der Stellungnahme hat daher jeweils in beiden Bauleitplanverfahren (Bebauungsplan- und FNP-Ebene) zu erfolgen. Abwägungsvorschläge, die sich auf Anregungen zum Bebauungsplan beziehen (formale Abwägung erfolgt auf BPL-Ebene), sind vollständigkeitshalber auf FNP-Ebene nachrichtlich dargestellt.
Punkt 1 Belasteter Erdaushub
Das Vorhaben entspricht dem Abfall-Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), nach dem bestimmte Stoffe und Materialien zur Wiederverwendung aufbereitet werden sollen gem. dem Erlass der Ersatzbaustoffverordnung im Rahmen der Mantelverordnung (Rechtskraft seit 01.08.2023). Somit stellt das Vorhaben nicht ein gewöhnliches Vorhaben dar, welches rein private Interessen verfolgt. Vielmehr leistet dieses einen Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen und dient zur Sicherstellung des Schutzes des Menschen und der Natur bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen, was ein übergeordnetes öffentliches Interesse darstellt. Ohne Aufbereitung und Recycling der Materialien müssten diese in vollem Umfang in Deponien verbracht werden, was aus Kapazitätsgründen endlich und damit nicht zukunftsweisend ist. Natürlich sollte es allgemein oberstes Ziel der Menschheit sein, die Belastungen von Böden, Produzieren von Abfällen etc. einzudämmen und damit die Themen bereits an der Wurzel zu packen. Dennoch ist Jedermann bewusst, dass es weiterhin auch Lösungen zur Aufarbeitung der Folgen geben muss. Dafür trägt die geplante Anlage bei.
In der erstellten Betriebsbeschreibung bzw. der „Die Übersicht der Regeleinsatzstoffe“ wurde das Vorhaben näher beschrieben. Beide Unterlagen waren Teil der ausgelegten Unterlagen zur Stellungnahme durch die Fachbehörden. Für den Betrieb des Lagerplatzes bedarf es einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung mit entsprechenden Auflagen zum Betriebsablauf, welche von der Unteren Immissionsschutzbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen überwacht und kontrolliert wird.
Punkt 2 Natur
Eine Beeinträchtigung von Natur und Landschaft wird vermieden durch eine hochwertige und effektive Eingrünung sowie dem Waldbestand; es werden keine natur- und artenschutzfachlich hochwertigen Flächen zerstört oder beeinträchtigt, da sich das Vorhaben auf einer intensiv genutzten Ackerfläche befindet.
Es sind keine Grünstrukturen, Biotope oder biotopähnliche Strukturen innerhalb der Planfläche vorhanden. Das Vorhaben stellt einen Eingriff nach dem Gesetz dar und wird entsprechend gleichwertig ausgeglichen. Ebenso der Artenschutz.
Dasselbe gilt für alle weiteren Schutzgüter, wofür entsprechende Vermeidungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen festgelegt wurden (siehe Umweltbericht). Neben einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) wurden zwischenzeitlich ein Lärm- und Staubschutzgutachten sowie ein Entwässerungskonzept erstellt und entsprechend in die Planunterlagen eingearbeitet bzw. beigelegt. U.a. sind darin Vermeidungsmaßnahmen vorgegeben, welche dem Erhalt und Schutz der jeweiligen Schutzgüter dienen, so dass weder eine negative Beeinträchtigung des landschaftlichen Vorbehaltsgebietes, noch eine Verschlechterung bzw. Zerstörung der Natur erkennbar ist.
An der Planung wird weiterhin festgehalten. Eine Änderung des Flächennutzungsplan-Änderungsentwurfes ist nicht erforderlich.