Beschluss über Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 27.11.2024 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Die Verbrauchsgebühr der Entwässerungsgebühr wurde bislang in einem vierjährigen Kalkulationszeitraum berechnet. Der aktuelle Kalkulationszeitraum endet am 31.12.2024, so dass für die Zeit ab 01.01.2025 die Gebühr zu berechnen war.


Die Gebühr wurde für die Jahre 2025 – 2026 berechnet. 


Bei der Neukalkulation der Entwässerungsgebühr durch die Kommunalberatung Radlbeck wurde als bedarfsgerechte Gebühr ein Betrag von 4,39 € je Kubikmeter entnommenen Wassers bei der Einleitung von Niederschlags- und Schmutzwasser ermittelt, sowie ein Betrag von 3,58 € je Kubikmeter entnommenen Wassers bei der Einleitung von ausschließlich Schmutzwasser. Dies entspricht einer Steigerung von 0,75 € oder 20,60 % bei der Einleitung von Niederschlags- und Schmutzwasser, bzw. einer Steigerung von 0,52 € oder 16,99 % bei der Einleitung von Schmutzwasser.


Grund für den Anstieg sind deutlich höhere Betriebskosten, sowie der Ausgleich der Unterdeckung aus den Vorjahren.
Die Unterdeckung aus den Jahren 2022 – 2024 betrug insgesamt 171.498,87 €.


Die Beitrags- und Gebührensatzung wurde neben kleineren redaktionellen Änderungen entsprechend des Kalkulationsergebnisses angepasst.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) in vorliegender Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.04.2025 10:10 Uhr