Beschluss über Bedarfsmitteilung Städtebauförderung 2025
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 27.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinde muss für das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ jährlich eine Bedarfsmitteilung für das nächste Jahr abgeben. Aufgrund dieser erfolgt eine Programmzuteilung, welche für die Stellung konkreter Zuwendungsanträge für die Einzelmaßnahmen notwendig ist.
Die Meldung für das Jahr 2025 muss bis zum 02.12.2024 erfolgen.
Der Entwurf der Bedarfsmitteilung samt Anhängen (Maßnahmenplan sowie Kosten- und Finanzierungsplan) sind dem TOP beigefügt.
Da im Programmjahr 2025 keine durch die Städtebauförderung geförderten (neuen) Maßnahmen vorgesehen sind, werden für 2025 keine Mittel angemeldet.
Für die Machbarkeitsstudie Sanierung „Alter Wirt“ liegt bereits ein Bewilligungsbescheid vor, weshalb eine erneute Aufnahme in die Bedarfsmitteilung nicht notwendig ist.
Für die tatsächliche Sanierung des „Alten Wirts“ sind in 2025 zunächst Planungsleistungen notwendig. Für diese kann noch kein Förderantrag gestellt werden. Dies ist erst nach Vorlage der Planung und Kosten möglich.
Aufgrund dessen wird in der Bedarfsmitteilung bei den geplanten Maßnahmen lediglich die Sanierung des Gasthauses „Alter Wirt“ mit Kosten ab dem Jahr 2026 angegeben. Da zur Sanierung noch weitergehende Entscheidungen getroffen werden müssen und auch die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie noch nicht vorliegen, wurden die Kosten eher niedriger mit 6 Mio. € angegeben. Belastbare Angaben zum Kostenumfang und ob eine Sanierung in den Jahren 2026-2028 tatsächlich umsetzbar ist, können derzeit noch nicht gemacht werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Bedarfsmitteilung für 2025 in der vorliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.04.2025 10:10 Uhr