Deutsche Bahn AG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 17.07.2018 ö beschließend 4.1.11

Sachverhalt

Stellungnahme:
Der o. g. Bauleitplanung wird unter folgenden Bedingungen und Auflagen bzw. Hinweisen zugestimmt:
Künftige Aus- und Umbaumaßnahmen sowie notwendige Maßnahmen zur Instandhaltung und dem Unterhalt, im Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb, sind der Deutschen Bahn AG weiterhin zweifelsfrei und ohne Einschränkungen im öffentlichen Interesse zu gewähren.
Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen entstehen Immissionen und Emissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Erschütterungen, Abgase, Funkenflug, Bremsstaub, elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder etc.). Gegen die aus dem Eisenbahnbetrieb ausgehenden Emissionen sind erforderlichenfalls von der Gemeinde oder den einzelnen Bauherren auf eigene Kosten geeignete Schutzmaßnahmen vorzusehen bzw. vorzunehmen.

Abwägung:
Die Stellungnahme der DB AG Immobilien wird zur Kenntnis genommen. Den Anregungen wird entsprochen.
Im Zuge der Bauleitplanung wird geprüft, ob eine Immissionsbelastung für die Wohnbebauung im Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Am Gießgraben“ aufgrund des Eisenbahnbetriebes besteht. Ein Telefonat zwischen dem Ingenieurbüro Huber und der Deutschen Bahn AG, Umweltabteilung, hat ergeben, dass die Strecke in Rohrbach Nr. 55-01 im Abschnitt 60,8 km bis 61,2 km eine häufig mit Güterzügen und ICE–Zügen befahrene Strecke ist. Am Tag fahren durch den Bahnhof Rohrbach 50 Güterzüge und 60 Güterzüge in der Nacht. Die ICE-Züge fahren auf dieser Strecke mit einer Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h ca. 80 Mal am Tag. Die Entfernung zwischen dem Bahnhof und dem betroffenen Baugebiet beträgt ca. 450 m. Das Gebiet liegt um ca. 7 m höher als die Eisenbahnstrecke. Herr Heppe von der Deutschen Bahn AG (TUL) empfiehlt aufgrund der Gegebenheiten eine Beauftragung des Schallschutzgutachters. Die Prüfung der Isophonenkarte des Deutschen Eisenbahn-Bundesamtes haben Überschreitungen der zulässigen Werte gemäß § 16 der BimSchV ergeben. Die Angebote für ein Schallschutzgutachten werden eingeholt. Die Beauftragung eines Gutachters geht zu Lasten der Hallertauer Volksbank (Erschließungsträger).

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag und der Erstellung eines Schallschutzgutachtens zu. Die Kosten hierfür hat der Erschließungsträger (Hallert. Volksbank) zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.09.2018 09:16 Uhr