Ortsdurchfahrt Fahlenbach - Entscheidung über Kostenverteilung StBA IN/Gemeinde (Vertreter StBA anwesend)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 20.11.2018 ö 2

Sachverhalt

Nach den aktuellsten Gesprächen mit Vertretern des Staatlichen Bauamtes Ingolstadt ergibt sich hinsichtlich der in der Gemeinderatssitzung vom 02.03.2017 und in der Bürgerversammlung 2017 in Fahlenbach präsentierten Kostenverteilung zwischen dem Straßenbauamt (StBA) und der Gemeinde eine neue Kostenverteilungsregelung. Herr Schönbrodt vom StBA IN und Herr Raven vom beauftragten Planungsbüro WipflerPLAN erläuterten die Gesamtplanung und die geänderte Kostensituation anhand der angehängten Präsentation:

  1. Die ursprünglich angedachte Kostenverteilung der geschätzten Gesamtkosten von 1,8 Mio brutto im Verhältnis 82,35% : 17,65% musste aus förderrechtlichen Gründen verworfen werden. Nach der zwischenzeitlich erfolgten Kostenberechnung entfallen nach der anzuwendenden Ortsdurchfahrtenrichtlinie (OD-R) von den Gesamtkosten von jetzt 1,7 Mio brutto nunmehr 585.000 € auf die Gemeinde. Es ergäbe sich dann nach Abzug der Förderung nach der beigefügten Berechnung des StBA ein kommunaler Eigenanteil von rd. 371.500 € brutto. Nach der bisherigen Regelung wäre der (nicht förderfähige) kommunale Anteil 332.000 € gewesen (incl. 5% Verwaltungskostenanteil).

  2. Die Zeitplanung sieht einen Baubeginn voraussichtlich im Mai 2019 vor. Ende 2019 sollte dann die Ortsdurchfahrt in 2 Bauabschnitten fertig gestellt sein. Gebaut wird jeweils unter Vollsperrung. Die direkten Anlieger haben zum Grundstück freie Fahrt.

  1. Die Umleitungsführung ist großräumig über die klassifizierten Straßen Bundesstraße 300 –Geisenfeld –Staatsstraße 2232 –Königsfeld vorgesehen.

Hinweis zur Straßenbeleuchtung:
Sollte die Ortsdurchfahrt in 2019 nicht saniert werden, wird höchstwahrscheinlich der von der Fa. Bayernwerk bisher gewährte Werksbeitrag von 30% (Rabatt) auf Straßenbeleuchtungen entfallen müssen! Damit würden die in der GR-Sitzung vom 18.09.2018 beschlossenen Maßnahmen (53.114,01 € inkl. MwSt.) um 30% teurer werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der geänderten Kostenregelung gemäß der Ortsdurchfahrtenrichtlinie zu. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Staatlichen Bauamt Ingolstadt die weiteren Schritte vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.12.2018 09:41 Uhr