Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses, Fl.Nr. 245/14, Gemarkung Rohrbach (Edenthalweg 10)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 28.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 28.01.2025 ö beschließend 2.5

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Straßhöfe“.

Es ist die Errichtung eines Gartenhäuschen (Grundmaß 3,50 x 4,10 m, Pultdach mit 3° Dachneigung) zur Unterbringung von Gartengeräten, Fahrrädern etc. geplant. 

Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
  • Teilw. im Bereich des festgesetzten Sichtdreieckes 
  • außerhalb der Baugrenzen

Für die Abweichungen vom Bebauungsplan sind Befreiungen erforderlich. Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Aus Sicht der Verwaltung können die erforderlichen Befreiungen erteilt werden. Das Gartenhäuschen tangiert das sehr großflächig festgesetzte Sichtdreieck, welches laut Festsetzung im Bebauungsplan von jeglicher Sichtbehinderung, Bebauung, Bepflanzung und Ablagerung über 1 m Höhe über Fahrbahnoberkante freizuhalten ist.  Das Gebäude ist vom Einmündungsbereich noch ca. 8,50 m entfernt, eine Sichtbehinderung entsteht dadurch nicht. Zudem befindet sich das Grundstück in einem Wohngebiet mit geringem Verkehrsaufkommen. 

Die Grundstücksnachbarn wurden beteiligt und haben dem Vorhaben zugestimmt.

Die Erschließung ist weiterhin gesichert.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Antrag auf isolierte Befreiung mit den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 4 „Straßhöfe“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.03.2025 12:06 Uhr