Baurechtliches Einvernehmen zur Errichtung eines Lagerplatzes mit Lagerhalle, Schüttboxen, Unterstand, Büro-/Sozialcontainer, Fl.Nr. 1769, Gemarkung Gambach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 28.01.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 48 „Sondergebiet Lagerplatz mit Recycling- und Aufbereitungsanlage Ottersried“. Der Bebauungsplan befindet sich derzeit in Aufstellung die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 / § 4 Abs. 2 BauGB ist abgeschlossen. Die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs.3 / §4 Abs. 3 BauGB ist durchgeführt, bedeutende Stellungnahmen sind nicht eingegangen. Die Flächennutzungsplan-Änderung ist seit Dezember 2024 genehmigt.
Eine Baugenehmigung nach § 33 BauGB kann beantragt werden, wenn
- Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2, § 4 Ab. 2 und 4a Absatz 2 bis 5 durchgeführt worden ist,
Anzunehmen ist, dass das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entgegensteht,
Der Antragsteller diese Festsetzungen für sich und seine Rechtsnachfolger schriftlich anerkennt und
Die Erschließung gesichert ist.
Es ist der Neubau eines Lagerplatzes mit Recycling- und Aufbereitungsanlage mit folgenden Gebäuden, Aufstellflächen geplant:
- Büro- und Sanitärcontainer 6,06 x 6 m; Waage, Batteriespeicher
- Unterstand 8 x 17,40 m
- Halle mit Überdachung 28,20 x 40,20 m
- Lagerboxen Überdacht (nördliche Lagerboxen) 6,60 m x 70,80 max. 7 m hoch
- Lagerboxen ohne Überdachung (südwestliche Schüttgutboxen) 11,40 x 43,80 m
- Bodenplatte Sortieren und Aufbereitung, Siebmaschine/‘Brecher 25,20 x 65,40 m
- Lagerboxen ohne Überdachung (südöstliche Schüttgutboxen) 6,60 x 90,80 m
Die Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes werden eingehalten.
Die Zufahrt erfolgt über den öffentlichen asphaltierten Feldweg, dieser ist im Umgriff des Bebauungsplanes enthalten. Der Anschluss an die Wasserversorgung ist nicht geplant. Die Wasserversorgung erfolgt über mobile Tanks, sowie über die Sammlung des Niederschlagswassersammelbeckens. Ein Anschluss an die Kanalisation ist nicht geplant. Unbedenkliches Niederschlagswasser wird über eine Regenwasserbehandlungsanlage in ein Becken zum Versickern geleitet und somit dem Grundwasser zugeführt. Ausnahme bildet die Sortier- und Aufbereitungsfläche, auf der das gesammelte Niederschlagswasser zur Beprobung gesammelt wird und je nach Belastungsgrad entsorgt, wiederverwendet oder dem Sickerbecken zugeleitet wird. Eine wasserrechtliche Genehmigung zur Versickerung ist beantragt.
Ein Anschluss an das Stromnetz ist nicht nötig. Auf den Dächern des Unterstandes und der Halle wird eine PV-Anlage mit zugehörigem Batteriespeicher entsprechend den Bedürfnissen errichtet. Die ist für den Betrieb ausreichend.
Auf dem Baugrundstück werden 3 PKW und 2 LKW Stellplätze errichtet.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt dem Antrag zur Errichtung eines Lagerplatzes mit Lagerhalle, Schüttboxen, Unterstand, Büro-/Sozialcontainer das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.03.2025 12:06 Uhr