Beschluss über: Richtlinien über die Vergabe im freien Vergabemodell
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 12.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinde Rohrbach hat ihre Grundstücke bisher immer im Rahmen des Baulandmodells (mit Einkommens- und Vermögensgrenzen) oder gegen Höchstgebot vergeben. Im Haupt- und Finanzausschuss am 23.01.2025 wurde die zusätzliche Vergabe im „Freien Vergabemodell“ zum Verkehrswert diskutiert.
Der Entwurf der „Richtlinien für die Vergabe von gemeindlichen Baugrundstücken im freien Vergabemodell“ ist dem TOP beigefügt.
Im Vergleich zum Baulandmodell ergeben sich die folgenden Unterschiede in den Vergaberichtlinien:
- Zugangskriterien: Im Vergleich zur verbilligten Vergabe im Baulandmodell entfallen die Einkommens- und Vermögensgrenzen. Es sollen lediglich Bewerber von der Vergabe ausgeschlossen werden, die (oder deren in häuslicher Gemeinschaft lebender Partner) bereits Eigentümer eines unbebauten Wohnbaugrundstücks in Rohrbach sind.
- Bewertungskriterien: Die Punktevergabe soll analog der Punktevergabe im Baulandmodell erfolgen, um auch hier eine transparente und diskriminierungsfreie Bewertung zu gewährleisten. Durch die einheitliche Bewertung über die verschiedenen Vergabemodelle hinweg wird Klarheit beim Bewerber, in der Verwaltung und im Gemeinderat geschaffen.
- Pflichten des Erwerbers: Es soll ebenso wie im Baulandmodell eine Bauverpflichtung (6 Jahre nach notarieller Beurkundung) gelten. Anders als im Baulandmodell soll jedoch die Pflicht zur Eigennutzung nicht für 10 Jahre sondern nur für 8 Jahre ab Bezug gelten. Da der Käufer als „Gegenleistung“ für die Bauverpflichtung und Pflicht zur Eigennutzung keine Vergünstigung erhält, soll die Eigennutzungsverpflichtung nach Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag kürzer als im Baulandmodell sein. Eine Bauverpflichtung ist städtebaulich begründbar, da auch im freien Modell auf Familien, Ortsansässige, etc. abgestellt wird. Seitens des Gemeinderats wurden 3 oder 5 Jahre vorgeschlagen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 23.01.2025 (analog den Regelungen der Gemeinde Ilmmünster) auf 8 Jahre verständigt.
- Vermietung einer Wohneinheit: Die Einschränkung, dass maximal eine Wohneinheit bis 25 % der Wohnfläche vermietet werden darf entfällt, sodass auch klassische Zweifamilienhäuser errichtet werden können.
- Wiederkaufsrecht/Aufpreiszahlung: Da die Gemeinde keine Vergünstigung auf den Grundstückspreis gewährt, entfällt das Instrument der Aufpreiszahlung. Der Gemeinde verbleibt somit nur ihr Wiederkaufsrecht falls der Käufer gegen seine Pflichten verstößt.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Vergabe von Baulandgrundstücken im „Freien Vergabemodell“ neben der Vergabe im „Baulandmodell“. Die „Richtlinien für die Vergabe von gemeindlichen Baugrundstücken im freien Vergabemodell“ wurden in der beigefügten Fassung im Haupt- und Finanzausschuss besprochen.
Sollte sich beim Beschluss über die neuen Vergaberichtlinien im „Baulandmodell“ eine Erhöhung der Einkommensobergrenze ergeben haben, muss analog auch die Grenze für die Vergabe des Bedürftigkeits-Punktes in Teil I. Nr. 2 Buchstabe i der Vergaberichtlinien für das „Freie Vergabemodell“ angepasst werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die „Richtlinien für die Vergabe von gemeindlichen Baugrundstücken im freien Vergabemodell“ in der vorliegenden Fassung. Neben der Vergabe im Baulandmodell und gegen Höchstgebot sollen Grundstücke künftig auch im „Freien Vergabemodell“ verkauft werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.04.2025 10:19 Uhr