Markt Reichertshofen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 12.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Stellungnahme:
Bereits mit Schreiben vom 12.12.2023 hat der Markt Reichertshofen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB aufgrund des Beschlusses des Bau-, Grundstücks-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 05.12.2023 folgende Stellungnahme abgegeben:
Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 49 "Solarpark Gambach" werden Belange des Marktes Reichertshofen berührt.
In den Kriterien für Freiflächen-Photovoltaikanlagen des Marktes Reichertshofen wird ein Mindestabstand zu Siedlungsflächen mit Wohnbebauung und gemischt genutzter Bebauung von mindestens 350 Metern gefordert. Alternativ ist auch eine Zustimmung aller betroffenen Gebäudeeigentümer möglich. Dieser Abstand wird in der vorliegenden Planung zum Reichertshofener Ortsteil Stöffel teilweise erheblich unterschritten.
Daher bitten wir um eine Einhaltung dieses Abstandes zum Ortsteil Stöffel oder alternativ die Einholung der entsprechenden Eigentümerzustimmungen."
Nachdem sich an den Planuntertagen aus unserer Sicht nichts Relevantes geändert hat, wird an dieser Stellungnahme festgehalten. Für die Beteiligung am Verfahren bedanken wir uns.
Abwägung:
Der Verweis auf die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung abgegebenen Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die erneut vorgebrachten Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die angesprochenen Kriterien hat der Markt Reichertshofen für sein eigenes Marktgebiet erlassen. Diese getroffenen Entscheidungen gelten nicht auf den Flächen benachbarter Gemeinden.
An der Planung wird weiterhin festgehalten. Änderungen oder Ergänzungen zum Entwurfsstand des Bebauungsplanes werden nicht vorgenommen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.04.2025 10:45 Uhr