Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt-Pfaffenhofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 12.03.2025 ö 5.2.1.1

Sachverhalt

Stellungnahme:
Zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes nimmt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt-Pfaffenhofen wie folgt Stellung:

Bereich Forsten
Es bestehen nach wie vor keine Einwände gegen das beantragte Vorhaben. Wald ist nur indirekt betroffen, angrenzend an den Solarpark im Nord-Westen. Durch die geplante Ausgleichsfläche wird der Solarpark in ausreichender Entfernung zum Wald aufgestellt, sodass die Gefahr von Ast-, Baufall zu genüge minimiert ist.


Bereich Landwirtschaft

Flächenverlust 
Wir geben weiterhin den Flächenverlust zu bedenken. Mit der vorliegenden Planung werden ca. 22 ha Ackerflächen langfristig der landwirtschaftlichen Erzeugung entzogen (einschließlich Ausgleichsflächen). Auch diese Flächen leisten einen Beitrag zur Versorgung mit hochwertigen und regionalen Produkten.
Es handelt sich um durchschnittlich gute Bonitäten, zum Großteil mit Bodenzahlen um die 50 Wertpunkte. Die landwirtschaftliche Bewirtschaftung ist aufgrund der Flächengrößen günstig.

Zwar wird in Behandlung der eingegangenen Anträge im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Verlust landwirtschaftlicher Flächen zur Erreichung der Ausbauziele für erneuerbare Energien als unvermeidbar gesehen, aus landwirtschaftlicher Sicht bestehen jedoch durchaus Möglichkeiten, Ackerflächen zumindest teilweise zu erhalten, z. B. durch Einhaltung der bestimmter Maßgaben, so dass kein Ausgleichsbedarf entsteht oder die Festsetzung von sog. Agri-PV-Anlagen, bei denen parallel eine landwirtschaftliche und energetische Nutzung erfolgt.

Abwägung:
Zu: Bereich Forsten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die forstfachlichen Belange ausreichend berücksichtigt wurden und weiterhin keine Einwände gegen das Vorhaben bestehen.

Zu: Bereich Landwirtschaft
Die Belange der Landwirtschaft sind bei der Planung von Freiflächenphotovoltaikanlagen grundsätzlich gegen die Erfordernisse der Energiewende abzuwägen.

Die grundsätzlichen Bedenken gegenüber der Umwandlung guter landwirtschaftlicher Flächen werden zur Kenntnis genommen. Diese wird jedoch weiterhin als unvermeidbar angesehen, um zur Erreichung der Ausbauziele für erneuerbare Energien beitragen zu können. Gemäß Landesentwicklungsprogramm Bayern sind erneuerbare Energien verstärkt zu erschließen und zu nutzen. Auf die weiteren Ausführungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wird verwiesen.

Der Hinweis auf die Doppelnutzung bei Agri-PV-Anlagen wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde hat keinen Zwang zur Planung von Agri-PV-Anlagen ausgesprochen. Deshalb kann die Energiepark Rohrbach GmbH & Co. KG als privatwirtschaftlicher Investor das Nutzungskonzept frei wählen. 

Die Erforschung des Zusammenspiels von Photovoltaik mit verschiedenen landwirtschaftlichen Nutzungsformen ist in großen Teilen noch nicht vertieft. Es gibt in der Forschung und landwirtschaftlichen Praxis bereits einen verdichteten Konsens, dass Photovoltaik als Überdachung von Sonder- und Rebkulturen, im Plantagenanbau von Obst, oder auf Gewächshäusern sehr sinnvoll sein kann. Auch in der Weidehaltung von Nutztieren können verschiedene Konzepte der Agri-PV funktionieren und vorteilhaft gegenüber der herkömmlichen Weidehaltung sein. Agri-PV Systeme mit ackerbaulicher Bewirtschaftung führen aber teils zu erheblichen Einschränkungen oder Nachteilen gegenüber dem klassischen Ackerbau.
Für die genannten Möglichkeiten der Agri-PV wären außerdem erhebliche Mehrinvestitionen gegenüber der vorliegenden Planung notwendig. Gleichzeitig braucht es einen landwirtschaftlichen Partner, welcher neben der Bereitschaft hierzu, auch die notwendige Expertise und betrieblichen Ressourcen hat. Die Doppelnutzung ginge außerdem zu Lasten der möglichen PV-Erlöse bzw. Stromerzeugung, was auch die Abhängigkeit des Vorhabens von Förder-geldern langfristig erhöht, sofern Parität zur Wirtschaftlichkeit herkömmlicher Freiflächenanlagen bestehen soll. Eine geringere Effektivität der solaren Nutzung bedeutet auch, dass für die gleiche Stromerzeugung mehr Flächen mit Photovoltaikmodulen benötigt werden. Es ist aus Sicht der guten fachlichen Bewirtschaftungspraxis im vorliegenden Fall nicht vertretbar, die Nachteile für den Ackerbau, welche aus der Doppelnutzung resultieren, in Kauf zu nehmen. All dies sind Zumutungen und Risiken, welche die Energiepark Rohrbach GmbH & Co. KG am vorliegenden Standort nicht eingehen möchte und kann.

An der Planung wird weiterhin festgehalten. Änderungen oder Ergänzungen zum Entwurfsstand der Flächennutzungsplan-Änderung werden nicht vorgenommen. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Datenstand vom 16.04.2025 10:45 Uhr