Beschluss über die neue Benutzungssatzung der Gemeindebücherei Rohrbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 12.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Kooperation mit der Kreisbücherei Pfaffenhofen a.d. Ilm erfolgt zum 01. April 2025. Zur Vereinheitlichung der Benutzung sowie der Gebühren sollen die beiden Benutzungssatzungen der Gemeindebücherei Rohrbach sowie der Kreisbücherei Pfaffenhofen angepasst werden.
Es ergeben sich nur kleinere Änderungen im Satzungstext und zwar:
- In § 4 der Satzung wird der Wortlaut von Anmeldung auf Registrierung unbenannt und in den folgenden Absätzen die neue Vorgehensweise konkretisiert.
Die Bestimmung „§ 5 Benutzerausweis“ wird neu aufgenommen.
In § 6 neu werden die Ausleihfristen auf einheitlich 4 Wochen festgelegt.
Der § 11 neu regelt in Absatz 3, dass bei der 1. Mahnung 3,-- € statt 2,-- € an Versäumnisentgelt zu entrichten sind.
Auf die geänderte Satzung mit angemerkten Änderungen, sowie auf den finalen Satzungsentwurf darf verwiesen werden. Die neue Satzung über die Benutzung der Gemeindebücherei Rohrbach soll zum 01. April 2025 in Kraft treten.
Beschluss
Der Gemeinderat Rohrbach beschließt die Satzung über die Benutzung der Gemeindebücherei Rohrbach in der beiliegenden Fassung mit Rechtskraft zum 01. April 2025.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.04.2025 10:45 Uhr