Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Poolüberdachung, Fl.Nr. 1125/21, Gemarkung Rohrbach (Raiffeisenstraße 28)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 29.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 29.04.2025 ö beschließend 8.6

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 19 „Raiffeisenstraße“.

Es ist die Überdachung des bestehenden Pools (Grundmaß 7,40 x 4,5 x 2,1 m) geplant.

Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
  • Flachdach statt Dachneigung 35 – 45° 

Für die Abweichungen vom Bebauungsplan sind Befreiungen erforderlich. Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Aus gemeindlicher Sicht können die beantragten Befreiungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Ortsplanerische Bedenken liegen nicht vor.

Die Erschließung ist weiterhin gesichert.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Bauantrag mit den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 19 „Raiffeisenstraße“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.06.2025 17:04 Uhr