Aufstockung eines best. Wohnhauses und Anbau eines überdachten Balkons, Fl.Nr. 245/37, Gem. Burgstall (Edenthalweg 47) *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 23.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 23.01.2018 ö 2.1

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes      Nr. 4 „Straßhöfe“.

Es ist die Aufstockung des bestehenden Wohnhauses (Ausbau Dachgeschoss zu Wohnräumen, Änderung Dachneigung von 25° auf 45°, Satteldach) samt Anbau eines überdachten Balkons geplant. Eine abgeschlossene zweite Wohneinheit entsteht damit nicht (keine räumliche Trennung).

Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
-        Dachneigung von 45° statt max. 27°
-        Wandhöhe von ca. 4,70 m statt max. 3,50 m (ohne Dachausbau)
-        Überschreitung der Baugrenzen durch den Anbau im Süden um ca. 3 m

Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Aus ortsplanerischer Sicht können die beantragten Befreiungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Im Plangebiet des aus den 70er Jahren stammenden Bebauungsplanes wurden bereits entsprechende Befreiungen genehmigt. Die beantragte Bauweise „Erd- und ausgebautes Dachgeschoss“ fügt sich harmonisch in die nähere Umgebung ein. Von der Bauweise sieht der BPL neben der erdgeschossigen Bauweise ohne Dachausbau (mit max. 27° Dachneigung) alternativ auch eine E+1-Bauweise (Erd- und Obergeschoss) mit gleicher Dachneigung vor. Die geplante Wandhöhe von 4,70 m bei einem Kniestock von 75 cm ist vertretbar. Die Baugrenzenüberschreitung durch den Balkonausbau ist geringfügig. 

Ein zusätzlicher Stellplatzbedarf nach der Stellplatzsatzung entsteht nicht, da keine eigenständige Wohneinheit errichtet wird. Dennoch wurde ein weiterer Stellplatz eingeplant. Die Unterschriften der betroffenen Grundstücksnachbarn liegen vor.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 4 „Straßhöfe“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.03.2018 07:43 Uhr