Anbau einer Terrassenüberdachung / Wintergarten zur Erweiterung des Wohnraums, Nutzung der Terrassenfläche ganzjährig, Fl. Nr. 136/36, Gemarkung Fahlenbach (Etzwiesen 15) *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 05.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 05.12.2018 ö 2.3

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes      Nr. 36 „Etzwiesen III“.

Es ist der Anbau einer Terrassenüberdachung in Form eines geschlossenen Wintergartens (Grundfläche 4,80 x 7,80 m, Walmdach, Dachneigung 22°) an die Südseite des bestehenden Wohnhauses geplant. Dem Antrag liegt eine genehmigte Bauvoranfrage (Bescheid vom 06.06.2018, Az. II 20181378) zugrunde.

Das Bauvorhaben weicht in folgendem Punkt von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
  • Überschreitung der Baugrenzen im Süden um ca. 3,5 m

Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus ortsplanerischer Sicht kann der beantragten Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht. Die Grundzüge der Planung werden nicht verletzt. Der Anbau fügt sich auch in seiner Gestaltung sehr harmonisch in die umgebende Bestandsbebauung ein. Im Baugebiet wurden bereits Überschreitungen der Baugrenzen genehmigt.

Die Unterschriften der betroffenen Grundstücksnachbarn liegen vor.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.02.2019 11:41 Uhr