Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 "Seniorenzentrum Rohrbach"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö 2.2

Sachverhalt

Zum Sachverhalt wird auf den TOP 2.1 verwiesen. Um sich die planungsrechtlichen Vorteile des § 13 b BauGB zu sichern wurde nachfolgender Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 b BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 46 im Sinne des § 12 Abs. 1 BauGB für das Gebiet

„Seniorenzentrum Rohrbach“

das wie folgt umgrenzt ist:

im Norden:
durch den öffentlichen Feldweg Fl.Nr. 213/1, Gemarkung Rohrbach
im Süden:
durch den öffentlichen Feldweg Fl.Nr. 243/1, Gemarkung Rohrbach
im Osten:
durch die Ortsstraße „Kirchenweg“ (Fl.Nr. 129/60, Gemarkung Rohrbach)
im Westen:
durch die gemeinsame Grundstücksgrenze zum westlichen Nachbargrundstück Fl.Nr. 245, Gemarkung Rohrbach

und eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 214/1 der Gemarkung Rohrbach beinhaltet. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im beiliegenden Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, farbig umgrenzt.

Es ist beabsichtigt, das Baugebiet als „Sondergebiet Seniorenzentrum“ i.S. § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festzusetzen.

Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 6

Datenstand vom 24.01.2020 10:19 Uhr