Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 "Seniorenzentrum Rohrbach"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 10.12.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Zum Sachverhalt wird auf den TOP 2.1 verwiesen. Um sich die planungsrechtlichen Vorteile des § 13 b BauGB zu sichern wurde nachfolgender Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 b BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 46 im Sinne des § 12 Abs. 1 BauGB für das Gebiet
„Seniorenzentrum Rohrbach“
das wie folgt umgrenzt ist:
im Norden:
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durch den öffentlichen Feldweg Fl.Nr. 213/1, Gemarkung Rohrbach
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im Süden:
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durch den öffentlichen Feldweg Fl.Nr. 243/1, Gemarkung Rohrbach
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im Osten:
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durch die Ortsstraße „Kirchenweg“ (Fl.Nr. 129/60, Gemarkung Rohrbach)
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im Westen:
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durch die gemeinsame Grundstücksgrenze zum westlichen Nachbargrundstück Fl.Nr. 245, Gemarkung Rohrbach
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und eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 214/1 der Gemarkung Rohrbach beinhaltet. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im beiliegenden Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, farbig umgrenzt.
Es ist beabsichtigt, das Baugebiet als „Sondergebiet Seniorenzentrum“ i.S. § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festzusetzen.
Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 6
Datenstand vom 24.01.2020 10:19 Uhr