Landratsamt Pfaffenhofen - Bauamt


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 03.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö beschließend 4.1.1

Sachverhalt

Stellungnahme:

  1. Eingrünung:

Auf eine gute Eingrünung insbesondere in den Randbereichen soll geachtet werden (vgl. Regionalplan der Region Ingolstadt (10), B III 1.5 (Z)). Mit Naturgütern ist schonend und sparsam umzugehen (vgl. Art. 141 Abs. 1 Satz 3 BayVerf). Darüber hinaus dient der Grünstreifen der Abschirmung von Immissionen auf Flächen unterschiedlicher Nutzung (z.B. Staub, Spritz- und Düngemittelabdrift, Blendwirkung, etc., vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 7 c BauGB, vgl. auch Trennungsgrundsatz § 50 BlmSchG).
Der Beschluss des Gemeinderates Rohrbach vom 23.07.2019 wird zur Kenntnis genommen. Die Angleichung der Heckengröße in Vorhaben- und Erschließungsplan und Bebauungsplan wird begrüßt. Die Stellungnahme der Fachstelle in Bezug auf die Eingrünung der Photovoltaikanlage und deren Einbindung in die Landschaft vom 01.07.2019 wird dagegen aufrechterhalten.

Abwägung:
Die Forderung nach zusätzlichen Eingrünungen wurde bereits in der frühzeitigen Beteiligung wie folgt abgewogen:

„Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Bisher sind an jeweils 2 Seiten der Anlagen Grünstreifen mit einer Breite zwischen 7 m und 12 m vorgesehen, die mit einer zweireihigen Hecke bepflanzt werden. Im Osten schließt direkt die bestehende PV-Anlage an. Da die zur Verfügung stehende Modulfläche begrenzt ist und eine Eingrünung in Richtung der Autobahn auch aufgrund der vorhandenen Gehölzbestände in Bezug auf das Landschaftsbild als nicht notwendig erachtet wird, soll an dieser Planung festgehalten werden. Die Untere Naturschutzbehörde als zuständige Fachbehörde meldet in ihrer Stellungnahme zudem keine Bedenken an.“

An dieser Abwägung wird festgehalten.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu. Änderungen der Planung ergeben sich nicht.

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu. Änderungen der Planung ergeben sich nicht.

Abstimmungsergebnis: 19 : 0 angenommen


  1. Anforderungen an Planunterlagen:

Einige Planunterlagen entsprechen noch nicht in allen Punkten den planungsrechtlichen Anforderungen (vgl. u. a. § 9 BauGB, PlanZV). Die Rechtssicherheit des Bebauungsplanes setzt klare Regelungen voraus, die z.T. noch nicht gegeben sind.
Der Beschluss des Gemeinderates Rohrbach vom 23.07.2019 zu den planungsrechtlichen Anforderungen wird zur Kenntnis genommen. Die Anpassung des Bezuges von Punkt B 3.1, der Änderung von Punkt B 9.1 (Ausgleichsflächen), des Vorhaben- und Erschießungsplanes (Pflege der Hecken, Darstellung der Linien, Flurgrenzen, Beschriftung), und die Anpassung der Lesbarkeit der Flurnummern werden begrüßt.
Die Erkennbarkeit der Zahlen der Maßketten und Maße im Systemschnitt Module 1:100 ist aus Sicht der Fachstelle immer noch nicht ausreichend. Es wird dahingehend angeregt, dies noch zu verbessern und die Zahlen größer darzustellen.

Abwägung:
Die Maßketten im Systemschnitt werden zur besseren Lesbarkeit noch einmal überarbeitet.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu. Änderungen der Planung ergeben sich nicht.

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu. Änderungen der Planung ergeben sich nicht.

Abstimmungsergebnis: 19 : 0 angenommen


  1. Redaktionelle Anregungen:

Der Durchführungsvertrag ist dem Gemeinderat spätestens vor der Fassung des Satzungsbeschlusses vorzulegen.

Abwägung:
Der Durchführungsvertrag liegt vor. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

Datenstand vom 27.04.2020 13:41 Uhr